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Wer oder was darf mit?

Fahren in Begleitung macht einfach mehr Spaß. Je nach Ticket können Sie bis zu vier weitere Personen ohne zusätzliche Kosten mitnehmen. Und manchmal muss auch noch das Fahrrad mit. Alle Infos hier.

Begleitpersonen

Kleinkinder

Bis zu vier Kinder unter sechs Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis kostenlos.

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren

Wenn Sie eine

  • eine übertragbare (Abo-)Monatskarte,
  • eine übertragbare 9-Uhr-(Abo-)Monatskarte Preisstufe 11
  • eine Abo-Seniorenmonatskarte oder
  • ein übertragbares Jobticket Preisstufe 11

für den TüBus besitzen, können Sie an Schultagen ab 14.00 Uhr und ganztägig an gesetzlich festgelegten schulfreien Tagen sowie samstags, sonn- und feiertags, an Heiligabend und Silvester bis zu drei Personen unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.

Erwachsene

Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende, an Feiertagen und Heiligabend bzw. Silvester können vier weitere Personen ohne Altersbegrenzung mit Ihnen unterwegs sein, wenn Sie in Besitz eines dieser Tickets sind

  • übertragbare (Abo-)Monatskarte
  • übertragbare 9-Uhr-(Abo-)Monatskarte Preisstufe 11
  • übertragbares Jobticket Preisstufe 11

Fahrräder

Auf festgelegten Bergstrecken und zu bestimmten Zeiten nehmen wir pro Bus maximal zwei Fahrräder (keine Sonderbauformen) kostenlos mit – sofern genügend Platz vorhanden ist.

Wichtig: Kinderwagen, Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrgäste ohne Fahrrad haben Vorrang!

Montags bis freitags ist die Fahrradmitnahme in unseren Bussen zu bestimmten Sperrzeiten nicht gestattet. Während des Ferienfahrplans sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen Sie Ihr Fahrrad den ganzen Tag über im TüBus mitnehmen.

Alle Infos zum Herunterladen

  • Aus Sicherheitsgründen befördern wir Kinderwagen bzw. Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrräder nicht gleichzeitig.
  • Der Busfahrer entscheidet im Einzelfall, ob Ihr Fahrrad transportiert wird.
  • Bitte halten Sie Ihr Fahrrad im Bus gut fest.
  • Für fahrlässig herbeigeführte Verletzungen an anderen Fahrgästen oder Schäden am Bus werden Sie als Fahrgast haftbar gemacht.

E-Tretroller

E-Tretroller (Gewicht <15 kg, Länge <115 cm)dürfen im zusammengeklappten Zustand als „Handgepäck“ im TüBus mitgenommen werden.

Größere oder schwerere Tretroller (Gewicht >= 15 kg, Länge >=115 cm) werden wie Fahrräder behandelt. Für diese gelten die Beförderungsbedingungen und Sperrzeiten der Fahrradmitnahme.

Selbstbalancierte Fahrzeuge (mit und ohne Lenkstange oder Knielenker), wie z. B. ein Segway, dürfen nicht mitgenommen werden.

Elektromobil (mit aufsitzender Person)

Für die Mitnahme von Elektromobilen mit aufsitzender Person gelten folgende Mindestanforderungen:

  • In der Bedienungsanleitung des Herstellers muss ausdrücklich die Freigabe zur Mitnahme mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV erteilt sein
  • Die Vorgaben zur maximalen Größe, zum maximalen Gewicht, Anforderungen an das Bremssystem und an den Elektromobil-Nutzer müssen erfüllt sein.

Werden alle weiteren Mindestanforderungen erfüllt, stellt der TüBus auf Anfrage entsprechende Berechtigungen zur Mitnahme aus.

Tiere

Hunde oder andere Tiere in geeigneten Behältnissen können Sie bei Fahrten im Tübinger Stadtgebiet kostenlos mitnehmen, wenn Sie in Besitz eines gültigen Fahrscheins sind.

Gegenstände

Kinderwagen, Rollstühle, Ski oder Schlitten und Gepäck, das nicht allzu sperrig ist, können Sie bei Fahrten im Tübinger Stadtgebiet ohne zusätzliche Kosten mitnehmen.

Haben Sie sperrige Taschen, Koffer oder Gegenstände dabei, einen zweckentfremdeten Kinderwagen oder Krankenstuhl, so müssen Sie extra einen Einzelfahrschein zum Kindertarif lösen.

Wichtig ist immer: Die Sicherheit und die Ordnung des Fahrbetriebs sowie die Sicherheit anderer Fahrgäste dürfen nicht gefährdet werden! Für Gegenstände, die nach § 11 BefBedV als Sache zu behandeln sind, besteht kein Anspruch auf Beförderung.