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Nacht-SAM (Anruf-Sammelverkehr)

Der Nacht-SAM fährt nach vorheriger telefonischer Anmeldung innerhalb des Stadtgebiets Tübingen einschließlich der Stadtteile täglich von 0.00 – 6.00 Uhr zu festen Abfahrtszeiten:

  • In der Altstadt sowie in Lustnau und Derendingen jeweils zur den Minuten :00 und :30.
  • Von den Stadtteilen Weilheim, Kilchberg, Bühl, Hirschau, Unterjesingen, Bebenhausen, Pfrondorf, Hagelloch jeweils zu den Minuten :15 und :45.

Bitte melden Sie Ihren Fahrtwunsch mindestens 30 Minuten vor Abfahrt an unter Telefon 07071 920555.

Der Nacht-SAM fährt:

  • von Haus zu Haus bei Fahrten mit Start und Ziel außerhalb des Stadtzentrums.
  • vom Haus außerhalb des Zentrums zu einer Sammelstelle im Zentrum – und umgekehrt.
  • von Sammelstelle zu Sammelstelle innerhalb des Zentrums.
  • Auf Wunsch begleitet das Fahrpersonal die Fahrgäste bis vor die Haustür.

Sammelhaltestellen des Nacht-SAM

  • SAM 1 Bushaltestelle Nonnenhaus
  • SAM 2 Faules Eck (Wendeplatte Hospiz in der Neckarhalde)
  • SAM 3 Krumme Brücke
  • SAM 4 Bushaltestelle Uni/Neue Aula

Weitere Infos zum SAM

Allgemeine Nutzung

  • Geben Sie bei der Fahrtanmeldung die gewünschte Abfahrtszeit (laut Fahrplan), die Zustiegsstelle,  das Fahrtziel und die Personenzahl an.
  • Warten Sie auf Ihr Nacht-SAM-Fahrzeug an der von Ihnen angegebenen Zustiegsstelle. 
  • Machen Sie das Fahrpersonal auf sich aufmerksam.
  • Mitnahmeregelungen finden im Nacht-SAM-Verkehr keine Anwendung.

Beförderung von Kindern

Falls Kinder unter 3 Jahren oder mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren befördert werden sollen, teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Unserer Fahrer stellen in diesem Fall geeignete Kindersitze bereit; ohne Kindersitze können Kinder aus Sicherheitsgründen leider nicht transportiert werden. 

Rollstuhlmitnahme

Auch (E-)Rollstuhl-Fahrgäste können den den SAM nutzen. Bitte fordern Sie bei Ihrer Fahrtanmeldung ein entsprechendes Fahrzeug an.

Mitnahme von Tieren, Fahrrädern und Gepäck

Im SAM-Verkehr werden in der Regel Autos eingesetzt. Daher ist die Mitnahme von Gepäck nur möglich, wenn sich dieses im Kofferraum verstauen lässt. Die Mitnahme von Tieren oder Fahrrädern ist nicht vorgesehen. Mitnahmeregelungen finden im SAM-Verkehr keine Anwendung.

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