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Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?
Alle Informationen rund um den Umzug haben wir auf der Seite Umzugsservice für Sie zusammengestellt.
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Wie kann ich Sie am besten erreichen?
Rufen Sie uns an unter Tel. 07071 157-300 oder besuchen Sie unser Kundenzentrum, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen.
Unsere Servicezeiten:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr -
Warum bekomme ich z. B. von der EnBW eine Ablesekarte, obwohl ich bei den Stadtwerken Tübingen Kunde bin?
Sie wohnen nicht im direkten Versorgungsnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. der EnBW), dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit den Stadtwerken Tübingen ab.
Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert ab. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin nur von uns.
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Was ist der Baukostenzuschuss (BKZ)?
Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07071 157-213 oder -432.