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Mobil mit Maske: Stadtwerke Tübingen verstärken Kontrollen der Maskenpflicht im TüBus

Die Sicherheitsfirma SeCom unterstützt die swt bei den Kontrollen der Maskenpflicht im Tübinger Linienbusverkehr. (Foto: swt/Marquardt)

Die Regeln sind seit vielen Monaten im ÖPNV unmissverständlich vorgegeben: Einsteigen darf nur, wer einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) korrekt trägt. Bei Nichteinhalten droht mindestens ein Verweis aus dem Bus. Im TüBus grundsätzlich gilt die Maskenpflicht für alle Fahrgäste älter als sechs Jahre. Menschen, die laut RKI der Risikogruppen angehören, können weiterhin, wie schon seit Beginn der Pandemie, ein Tag-SAM bestellen.

swt setzen auf Aufklärung und verstärkte Kontrollen

Über die schon seit langem geltende Maskenpflicht im ÖPNV informieren die Stadtwerke dauerhaft auf Plakaten in den Bussen, über Aufkleber an den Bustüren und mit Hilfe von regelmäßigen Lautsprecherdurchsagen in den Linienbussen. Die Kontrollen in den Bussen wurden in den letzten Wochen verstärkt. So überprüfen die Fahrscheinkontrolleure gleichzeitig auch die Einhaltung der Maskenpflicht – mindestens an drei Tagen pro Woche über mehrere Stunden auf verschiedenen Linien und zu unterschiedlichen Zeiten. Zur Unterstützung haben die swt eine Sicherheitsfirma engagiert, deren Teams, insbesondere zu den Verkehrszeiten in den Abend- und Nachtstunden von Freitag bis Sonntag, ebenfalls die Maskenpflicht kontrollieren. Im Fokus stehen dabei vor allem die Linien vom Hauptbahnhof über die Neckarbrücke in Richtung Österberg.

Während die Stadtwerke mit den Fahrscheinkontrolleuren und den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes in den Bussen kontrollieren, konzentrieren sich die Kontrollen von kommunalem Ordnungsdienst und Polizei vorwiegend auf Straßen und öffentliche Plätze. Über die TüBus-Leitstelle kann bei kritischen Konfliktsituationen die Polizei schnell hinzugerufen werden.

Stadtwerke bereiten weitere Maßnahmen vor

Die Stadtwerke Tübingen bereiten weitere Maßnahmen für eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht vor. So wird voraussichtlich ab September ab 20 Uhr der Einstieg in die Busse nur noch – mit korrekt angelegtem Mund-Nasen-Schutz – an der Vordertüre beim Fahrer möglich sein. Voraussetzung für die Umsetzung dieser neuen Maßnahme ist, dass alle Busse mit den neuen Fahrer-Schutzscheiben ausgerüstet sind, was einen Vordereinstieg wieder möglich macht. 

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