Gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 7 GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig u.a. folgende aktualisierte Angaben in einem gängigen Datenformat und in deutscher Sprache zu veröffentlichen:
- im Verteilnetz die Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes "Hs,n"
- sowie am zehnten Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten.