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  • Warum bekomme ich einen neuen digitalen Zähler?

    Mit der Energiewende wurde in Deutschland eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung eingeleitet, die unter anderem mit einem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung einhergeht.

    Zielsetzung der Energiewende ist eine weitgehende Reduzierung der CO2-Emissionen, um somit einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft ist dabei durch Strom- und Datenflüsse in zwei Richtungen gekennzeichnet.

    Stromverbraucher sind jetzt vielfach auch Stromeinspeiser und nehmen als "Prosumer" aktiv an der Gestaltung des Stromversorgungssystems teil. Diese Veränderungen erfordern unter anderem neue digitale Mess- und Kommunikationstechnologien.

    Aus diesem Grund und um Energieeffizienzmaßnahmen anhand genauerer Verbrauchsinformationen zu erleichtern, wird bis Ende 2032 ein gesetzlich vorgesehener Austausch von derzeit eingebauten konventionellen Zählern gegen digitale Zähler vorgenommen. Man spricht hier auch vom sogenannten "Rollout".

    Bei den digitalen Zählern wird unterschieden in

    • Moderne Messeinrichtung (mME) und
    • Intelligentes Messsystem (iMSys).
  • Aber es geht hier doch eigentlich um "Smart Meter", oder?

    Der Ausdruck „Smart Meter“ wird in Deutschland offiziell nicht mehr verwendet, weil für ihn keine einheitliche deutsche Übersetzung existiert. Stattdessen werden zur besseren Differenzierung in Deutschland aufgrund des unterschiedlichen Funktionsumfangs die Begriffe „Moderne Messeinrichtung“ und „Intelligente Messsysteme“ verwendet, um Verwechselungen zu vermeiden.

  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die neuen Zähler eingeführt?

    Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und dem darin enthaltenen „Messstellenbetriebsgesetz“ (in Kraft getreten am 2. September 2016) setzt der deutsche Gesetzgeber das von der EU-Kommission beschlossene dritte Binnenmarktpaket aus dem Jahr 2009 um.

    Die Gesetze enthalten vier zentrale Aspekte:

    1. Erneuerbare Energien integrieren

    Mit dem steigenden Anteil der erneuerbaren Energien nehmen die Abweichungen zwischen Stromnachfrage und -angebot vermehrt zu und werden so zum Problem für die Netzstabilität. Dem soll mit der Einführung der digitalen Zähler entgegengewirkt werden, da sie unter anderem als Kommunikationsplattformen für die sichere Steuerung von erneuerbaren Energien sowie abschaltbaren Verbrauchern vorgesehen sind.

    2. Strom und Geld sparen

    Durch die digitalen Zähler soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Stromkunde zum einen vermehrt Energie einsparen und zum anderen effizienz- und komfortsteigernde Lösungen nutzen können.

    3. Einklang zwischen Kosten und Nutzen

    Für den Einklang von Kosten und Nutzen wurden Vorgaben gemacht, welche Kundengruppen umzurüsten sind, welche maximalen Preise dort jeweils gelten sowie in welchem Zeitraum die Umrüstung erfolgen soll.

    4. Datenschutz und technische Mindestanforderungen sicherstellen

    Neue technische Richtlinien mit verbindlichen Schutzprofilen für digitale Zähler wurden entwickelt, um Datenschutz, Datensicherheit und Zusammenarbeit von Systemen zu gewährleisten.

    Die Regelungen gelten als die anspruchsvollsten in Europa. Insbesondere auch deshalb, weil durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) festgelegt wurde, welcher Marktpartner (Energievertrieb, Netz, Messstellenbetreiber, etc.) wann auf welche Daten zugreifen darf und welche Entscheidungen über die Datennutzung bei Ihnen als Stromkunden liegen.

  • Was für einen Stromzähler bekomme ich? Und ab wann?

    Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten nachstehenden Kategorien bestimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (kurz gMSB) welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Zum Beispiel werden die neuen digitalen Zähler verbaut, wenn die Eichfrist bisheriger (konventioneller) Zähler abläuft oder aber bei Neuanlagen.

    In folgenden Fällen ist der Einbau von modernen Messeinrichtungen vorgesehen:

    • Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh/Jahr - ab 2018
    • Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW - ab 2018

    Sie werden in jedem Fall schriftlich im Vorfeld zum geplanten Zählerwechsel von uns informiert.

    In folgenden Fällen ist der Einbau von intelligenten Messsystemen vorgesehen:

    • Stromverbrauch > 10.000 kWh/Jahr - ab voraussichtlich 2018
    • Stromverbrauch > 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr - ab voraussichtlich 2020
    • Erzeugungsanlagen > 7 bis 100 kW (installierter Leistung) - ab voraussichtlich 2018
    • Erzeugungsanlagen > 100 kW (installierter Leistung) - ab voraussichtlich 2020
    • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (nach §14a EnWG) z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen - ab voraussichtlich 2018

    Sie werden in jedem Fall schriftlich im Vorfeld zum geplanten Zählerwechsel von uns informiert.

    Da intelligente Messsysteme noch nicht zertifiziert am Markt verfügbar sind,  steht ein genauer Starttermin des Rollouts derzeit noch nicht fest. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen mit einer sicheren und ausgereiften Lösung. 

     

  • Kann ich den Einbau der neuen Zähler ablehnen?

    Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben. Die deutsche Gesetzgebung hat sich bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau der neuen Zähler entschieden. Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Tübingen an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, die neuen Zähler einzubauen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Kann ich das intelligente Messsystem durch eine moderne Messeinrichtung ersetzen lassen?

    Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen, auch nicht bei geringerem Verbrauch.

  • Gilt das Gesetz neben Strom und Gas auch für andere Sparten?

    Nein, das Gesetz gibt in erster Linie Regeln für den Messstellenbetrieb im Strombereich vor. Es ändert auch die Vorgaben für den Messstellenbetrieb im Gasbereich, allerdings deutlich abgeschwächter. Zukünftig ist dann auch die Anbindung von Gaszählern an das intelligente Messsystem Strom (an das Gateway) vorgesehen. Hierzu ist ggf. ein Wechsel des Gaszählers oder die Erweiterung mit einem zusätzlichen Modul erforderlich.

    Keine Regelungen trifft das Gesetz zum Messstellenbetrieb von Wasser und Fernwärme. 

    Aber: die Vorgaben können sich praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn der Anschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer) sich entschließt, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen. Die hierfür notwendige Technik ist heute noch nicht verfügbar. Über die Anbindung weiterer Sparten wird nach deren Verfügbarkeit vom Messstellenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen entschieden.

  • Wer ist für den Einbau, die Ablesung, den Betrieb und die Wartung der neuen Zähler zuständig?

    Diese Aufgaben des Messstellenbetriebs werden grundsätzlich durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (kurz gMSB) übernommen, solange und soweit kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt. 

  • Was ist ein Messstellenbetreiber?

    Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Messstellenbetrieb verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

    In den Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch sind die Stadtwerke Tübingen Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.