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Tarifschaltzeiten in den Netzgebieten der Stadtwerke Tübingen

Die Zeiten für die Steuerung der Stromzähler in Niedertarif bzw. Schwachlast (NT) und Hochtarif (HT) werden vom Netzbetreiber vorgegeben. Die Tarifschaltzeiten der Netzgebiete der Stadtwerke Tübingen sind nachfolgend aufgeführt und können vom Netzbetreiber mit angemessener Vorankündigung geändert werden.

Tarifschaltzeit Stadtgebiet Tübingen

Uhrzeit

Hochlastzeit (HT)

6.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Schwachlastzeit (NT)

22.00 Uhr bis 6.00 Uhr

Schwachlastregelung

Beliefert ein Stromlieferant Tarifkunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom), wird der Netzbetreiber mit dem Netzentgelt für Entnahmen im Rahmen eines Schwachlasttarifs bzw. zeitvariablen Tarifs nur den nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Konzessionsabgabenverordnung maximal zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe vom Stromlieferant fordern.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Stromlieferant vorab einen entsprechenden Nachweis über die Kunden zu erhalten, die mit einem Schwachlasttarif abgerechnet werden. Dieser Nachweis ist auf Verlangen in geeigneter Form (z. B. Kundenverträge oder Wirtschaftsprüfertestat) zu erbringen. Weiterhin ist das Vorhandensein eines Schwachlasttarifs Voraussetzung, der in der Preisspreizung größer ist als die Differenz zwischen der hohen gemeindegrößenabhängigen Konzessionsabgabe (KAV § 2 (2) Nr.1b) und der Konzessionsabgabe für Lieferungen in der Schwachlastzeit (KAV § 2 (2) Nr.1a).

Voraussetzung neben der GPKE-konformen Meldung ist, dass an der betreffenden Entnahmestelle der Schwachlast-Verbrauch gemäß den veröffentlichten Schwachlastzeiten des Netzbetreibers gesondert gemessen wird; eine rechnerische Ermittlung der Schwachlastmenge sowie eine rückwirkende Verrechnung sind ausgeschlossen.