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Häufige Fragen rundum die Netzanschlüsse

Die am häufigsten auftretenden Fragen im Rahmen der Anmeldung und Abwicklung von Netzanschlüssen sind nachfolgend aufgeführt. Bitte klicken Sie auf die entsprechende Frage, um die Antwort zu erhalten:

  • Was ist ein Netz-/Hausanschluss?

    Der Netzanschluss (oder auch Hausanschluss) ist die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmens und den kundeneigenen (Gebäude-) Installationen. Diese Schnittstelle beinhaltet den definierten Übergabepunkt sowie dessen Zuleitung. Den Übergabepunkt bildet in der Regel die Hausanschlusssicherung (bei Strom), die Hauptabsperrvorrichtung (bei Erdgas und Trinkwasser) und der Hauptabsperrschieber (bei Fernwärme). Die Zuleitung(en) ist/sind je nach Medium als Kabel (Strom, TV, Telekommunikation) oder als Rohr (Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser) ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung des Übergabepunktes bzw. der Zuleitung wird nach dem von Ihnen geplanten Leistungsbedarf ausgewählt.

  • Wo wird der Netz-/Hausanschluss installiert?

    Um den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und regelwerkskonform montieren und betreiben zu können, muss bereits in der Planungsphase ausreichend Platz für die Unterbringung berücksichtigt werden. Für den Anschluss und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler muss bei einem Neubau im Kellergeschoss ein zusätzlicher Raum einplant werden (siehe hierzu Normblatt DIN 18012 »Hausanschlussraum«). Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit für eine Fußbodenhauseinführung. Sind andere Anschlussvarianten vorgesehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.

  • Was kosten die Netz-/Hausanschlüsse?

    Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie im Bereich »Netze«. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros gerne unter Telefon 07071 157-213, -432 oder -3703 zur Verfügung.

    Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung erhalten Sie zudem im Bereich »Fernwärme«.

    Benötigen Sie Baustrom und Bauwasser? Dann gelangen Sie hier zu den »provisorischen Netzanschlüssen« und deren Preise.

    Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.

  • Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07071 157-213 oder -432.

  • Wie kann ich die Kosten für den Hausanschluss reduzieren?

    Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.

  • Was ist eine Vorhaltepauschale bei einem Erdgashausanschluss?
    1. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale für die Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Anschlussnutzung, die die wirtschaftliche Betriebsführung des Anschlusses sichern soll. Die Pauschale und ihre Höhe ist in den Ergänzenden Bedingungen der swt zur NDAV geregelt und veröffentlicht. Der Betrag wird erstmals im Folgejahr der Errichtung des Netzanschlusses bzw. nach der Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses an den Anschlussnehmer berechnet.   
    2. Bei Anschlussnutzung - also dem Bezug von Erdgas über einen Gaszähler - fällt diese Pauschale nicht an.
  • Wo sind Pläne von bestehenden Versorgungsleitungen erhältlich?

    Möchten Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen Planungen durchführen oder wissen, ob sich Versorgungsleitungen im Bereich Ihres Bauvorhabens befinden? Wir bieten Hauseigentümern, Architekten, Planungsbüros, Tiefbaufirmen u. a. innerhalb unseres Zuständigkeitsgebiets die passende Planauskunft für folgende Medien an:

    • Strom (Tübingen inkl. aller Stadtteile, Ammerbuch, Dettenhausen, Waldenbuch)
    • Erdgas (Tübingen inkl. aller Stadtteile, Ammerbuch)
    • Trinkwasser (Tübingen inkl. aller Stadtteile)
    • Fernwärme (Tübingen inkl. aller Stadtteile)
    • Beleuchtung (Tübingen inkl. aller Stadtteilen)
    • Telekommunikation »TüNet« (swt-eigene Leitungen in Tübingen)

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der »Planauskunft« der swt.

  • Wer installiert den Netz-/Hausanschluss und wer ist Eigentümer?

    Im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen werden Leitungsverlegearbeiten ausschließlich von den Stadtwerken oder durch eine entsprechend beauftragte, qualifizierte Fachfirma ausgeführt. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke und sind deren Eigentum.

  • Wer ist für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung (Kanal- bzw. Abwasseranschluss) zuständig?

    Die Kommunen sind für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

    In Tübingen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Wasserwirtschaft der Stadt Tübingen unter 07071 204-2566.

  • Wer koordiniert die Installation der Netz-/Hausanschlüsse?

    Die Möglichkeiten der koordinierten Bereitstellung sollten vor Baubeginn mit unserem Hausanschlussbüro abgesprochen werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen kann bei Terminabsprache in einem Zuge erfolgen. Gerne koordinieren wir diese Arbeiten auf Ihren Wunsch hin oder stellen den Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber her.

    Wenn ein gemeinsamer Graben bzw. eine gemeinsame Trasse genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit!

  • Wie werden mehrere Hausanschlussleitungen gleichzeitig verlegt?

    Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Hausanschlussleitungen setzen wir nach Möglichkeit eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) ein. Über eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) wird ein Mehrspartenhausanschluss realisiert. Es erfolgt eine Einführung und Abdichtung aller Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Wasser, Telefon, TV) dauerhaft und in klarer spartenspezifischer Trennung sowie zusätzlicher elektrischer Isolierung in einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand oder durch die Bodenplatte in das Gebäude. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Keller oder Anschlussraum gewährleistet. Die Mehrsparten-Hauseinführung gibt es als Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier »Mehrsparten-Hauseinführung«

  • Wie groß muss die Kernbohrung für eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) sein?
    • Kellerwände: Bei Kellerwänden kann bauseitig eine Kernbohrung DN 200 zur Montage einer »Mehrsparten-Hauseinführung« erstellt werden.
    • Leer-/Futterrohr: Alternativ können Sie vor der Erstellung der Kellerwand ein Leer-/Futterrohr DN 200 von den Stadtwerken beziehen und mit einmauern.
  • Wie tief werden die Versorgungsleitungen verlegt?
    • Wasserbereich: 100 – 150 cm
    • Erdgasbereich: 80 – 150 cm
    • Strombereich: 60 – 150 cm
    • Wärmebereich: 80 – 150 cm
    • Telekommunikation: 60 - 80 cm

    Geringere oder größere Tiefen und auch seitliche Planabweichungen sind aus verschiedenen Gründen möglich.

  • Können Erdarbeiten im öffentlichen Bereich in Eigenleistung erstellt werden?

    Nein, dies ist nur durch die Stadtwerke Tübingen bzw. zugelassene Firmen möglich.

  • Können Erdarbeiten im privaten Bereich in Eigenleistung erstellt werden?

    Ja, es ist möglich, die Erdarbeiten - nach Anweisung der swt - auf dem Privatgelände selbst durchzuführen.

  • Ist eine spätere Überbauung oder Bepflanzung im Hausanschlussbereich möglich?

    Eine spätere Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gewächsen (z. B. Bäume oder Sträucher) im Bereich der Anschlusstrasse ist nicht zulässig. Daher sind geplante Gebäude oder Außenanlagen – z. B. Garage, Carport, Gartenhäuschen, Terrasse, Müllplatz – bei der Trassenwahl bereits zu berücksichtigen. Hauseinführungen sollen zudem nicht unter Hauseingängen angeordnet werden. Zu Lichtschächten ist ein seitlicher Abstand von 80 cm einzuhalten.

  • Was ist ein Netzanschlussvertrag (Strom, Gas)?
    1. Gegenstand des Vertrages ist die technische Anbindung der Kundenanlage an das Strom-/Gasnetz der Stadtwerke Tübingen GmbH und die zum Zwecke der Entnahme bzw. Einspeisung zur Verfügung gestellte Netzanschlusskapazität sowie die sich aus dem Anschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
    2. Die Belieferung des Netzkunden mit Strom bzw. Erdgas und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Tübingen GmbH zum Bezug bzw. zur Einspeisung durch den Netzkunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Vor der Aufnahme der Netznutzung ist rechtzeitig neben diesem Netzanschlussvertrag ein gesonderter Netznutzungsvertrag zu schließen.
  • Ich baue ein Haus im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Tübingen. Welche Kosten entstehen mir für die Versorgungsanschlüsse?

    Um Ihr neu geplantes Haus an unsere Versorgungsnetze für Strom, Erdgas, Trinkwasser oder Wärme anschließen zu können, benötigen Sie jeweils eine Hausanschlussleitung.

    • Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie im Bereich »Netze«. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros gerne unter Telefon 07071 157-213, -432 oder -3703 zur Verfügung.
    • Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung erhalten Sie im Bereich »Fernwärme«.
    • Benötigen Sie Baustrom und Bauwasser? Dann gelangen Sie hier zu den »provisorischen Netzanschlüssen« und deren Preise.

    Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.

  • Wie zukunftsfähig ist die Erdgasversorgung?

    Erdgas spielt in der umweltbewussten Energieversorgung von morgen eine Schlüsselrolle – und seine Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig:

    Heizung, Warmwasserbereitung, Kälte- und Stromerzeugung, Kraftstoff, etc. Erdgas lässt sich sehr effizient und komfortabel einsetzen und erschließt zudem sinnvolle Kombinationen mit Erneuerbaren Energien, zum Beispiel in Verbindung mit Solarthermie, Biogas, Gas-Wärmepumpen oder der neuen Power-to-Gas-Technologie. Die Potenziale sind hierbei längst noch nicht ausgeschöpft. Der Einsatz von Erdgas lohnt sich auch in der Zukunft!