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Anschlussbedingungen Gas, Wasser und Fernwärme

Auf dieser Seite finden Sie als Installateur aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima alle relevanten Informationen, die Sie für einen Netzanschluss an das Gas-, Wasser- und Fernwärmenetz der Stadtwerke Tübingen GmbH benötigen.

Gemäß den entsprechenden Verordnungen dürfen Installationsarbeiten, außer durch den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen GmbH, nur durch ein in ein Installationsverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Für diese Arbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln.

Für den Bereich der Gasinstallationen gelten folgende Bedingungen:

Insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Das Arbeitsblatt G 2000 erhalten Sie beim DVGW unter folgendem Link: www.dvgw-netzbetrieb.de. Weiterhin gelten das DVGW-Regelwerk und die DIN EN-Normen in der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Errichtung, sofern keine Anlagenveränderung erfolgt ist.

Für den Anschluss einer Gasinstallationsanlage/Gasanschlussnehmeranlage gelten ergänzend zum DVGW G 600/TRGI die Festlegungen der Stadtwerke Tübingen GmbH, die bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufordern sind. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung.

Niederdruckanschlussverordnung mit den Ergänzenden Bedingungen der swt

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.

Für den Bereich der Wasserinstallationen gelten folgende Bedingungen:

Für Trinkwasserinstallationen sind vor allem die DIN 1988 „Technische Regelung für Trinkwasserinstallationen“ (TRWI), die DIN EN 1717, die VDI-Richtlinie 6023, die AVBWasserV und die Trinkwasserverordnung zu beachten. Aktuelle Hinweise vom DVGW finden sie unter https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasser-installation/. Die Auswahl des Installationssystems erfolgt nach hygienischen und korrosionstechnischen Aspekten. Dabei ist die DIN 50830-6 zu beachten.

Im Netz der Stadtwerke Tübingen gelten darüber hinaus Festlegungen des Netzbetreibers welche bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufordern sind. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Wasserinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung.

AVBWasserV mit den Ergänzenden Bedingungen der swt

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.

Für den Bereich der Fernwärmeinstallationen gelten folgende Bedingungen:

AVBFernwärmeV mit den Allgemeinen Bedingungen der swt

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.