Technische Anforderungen zur Umsetzung des § 9 EEG
Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Entsprechend wird immer mehr Strom aus diesen Erzeugungsanlagen in die Netze eingespeist. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen wurde nach § 9 EEG das sogenannte „Einspeisemanagement“ eingeführt. Bei Überlastung einzelner Netzteile kann nun dafür gesorgt werden, dass die Einspeiseleistung der am Einspeisemanagement teilnehmenden Erzeugungsanlagen, durch ein ferngesteuertes Signal des Netzbetreibers, zeitweise reduziert wird.
Im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH gelten für Anlagen > 100 kW folgende technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements (swt-EEG-Box):
- swt-EEG-Box
- Auftragsformular EEG-Box
- Technische Anforderungen
- Anlage 1 zu den Technischen Anforderungen
- AGB EEG-Box
Zur Umsetzung der Anforderungen aus § 9 Abs. 1 EEG bieten die Stadtwerke Tübingen GmbH für PV-Anlagen bis 100 kW folgende Rundsteuereinrichtung an:
- Bedingungen swt-Rundsteuereinrichtung
- Auftragsformular swt-Rundsteuerempfänger
- Schaltkontakte Einspeisemanagement über Rundsteuerempfänger (Netzgebiet: Tübingen, Ammerbuch-Pfäffingen und -Poltringen)
- Schaltkontakte Einspeisemanagement über Rundsteuerempfänger (Ammerbuch außer Pfäffingen und Poltringen, Dettenhausen, Waldenbuch)