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Zusammensetzung des TüWärme-Preises

  • Grundpreis (GP)
    für die angemeldete Anschlussleistung in Kilowatt (kW)
  • Messpreis (MP)
    für die Kosten der Wärmemessung, Ablesung und Abrechnung
  • Emissionspreis (EP)
    für den gemessenen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
  • Arbeitspreis (AP)
    für den gemessenen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh)

Der Mess- und der Grundpreis sind vom Verbrauch unabhängige Fixkosten.

TüWärme Basis

In der Kalkulation für das Basis-Paket sind Bau und Betrieb der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes enthalten. Der Hausanschluss wird durch uns erstellt und gewartet. Die Anschlusskosten an das Wärmenetz werden separat verrechnet. Die Liefergrenze zwischen Kunde und Stadtwerken ist der erste Absperrhahn im Haus, der in der Regel unmittelbar nach Eintritt der Rohrleitung in das Gebäude liegt.

TüWärme Komfort und Komfort+

Für Neubauten bieten wir einen erweiterten Leistungsumfang an, der auf Ihr Gebäude zugeschnitten ist. Wir bauen und betreiben die Übergabestation (Leistungsumfang TüWärme Komfort) oder kümmern uns ergänzend um die Trinkwarmwasserbereitung (Leistungsumfang TüWärme Komfort+).

Abrechnung

Als Fernwärmekunde zahlen Sie jährlich elf Abschläge. Die Jahresrechnung erstellen wir jeweils Ende Januar für das Vorjahr. Bei unseren Bestandskunden haben wir die Abschläge für 2023 auf Basis des vorläufigen Entlastungsbetrages bereits reduziert.

Wärmepreisbremse

Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erhalten Wärmekunden aus Mitteln des Bundes im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (evtl. bis April 2024) eine Entlastung ihrer Wärmekosten in Form eines Entlastungsbetrages.

Dieser Entlastungsbetrag errechnet sich aus der Differenz Ihres Vertragspreises (Arbeitspreis + Emissionspreise) und einem im EWPBG festgelegten Referenzpreis multipliziert mit dem sogenannten Entlastungskontingent, welches ebenfalls im EWPBG definiert wird.

Für private Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh gilt ein festgelegter Referenzpreis von 9,5 ct/kWh brutto. Das Entlastungskontingent entspricht dabei 80 % des im September 2022 für Ihre Abnahmestelle prognostizierten Jahresverbrauch (in den meisten Fällen gleicht dies dem Jahresverbrauch 2021).

Für Großkunden (mehr als 1.500.000 kWh) gibt es leichte Abweichungen: Das Entlastungskontingent entspricht 70 % des Jahresverbrauchs und es gilt ein Referenzpreis von 7,5 ct/kWh.

Beispielrechnung für einen Kleinkunden

 

Arbeitspreis (AP) + Emissionspreise (EP)

21,23 ct/kWh + 0,32 ct/kWh + 0,96 ct/kWh = 22,51 ct/kWh

Referenzpreis

9,5 ct/kWh
Jahresverbrauch 202120.000 kWh
Entlastungskontingent20.000 kWh x 80 % = 16.000 kWh
Entlastungsbetrag 

16.000 kWh x (22,51 - 9,5) ct/kWh = 2.081,60 €

Jahresverbrauch 202315.000 kWh
Kosten 2023 ohne Entlastungsbetrag15.000 kWh * 22,51 ct/kWh = 3.376,50 €
Kosten 2023 inkl. Entlastungsbetrag

3.376,50 € - 2.081,60 € = 1.294,90 €

Wenn Sie Energie sparen, erhalten Sie dennoch den kompletten Entlastungsbetrag, sofern dieser Ihre verbrauchsabhängigen Kosten nicht übersteigt (es gibt keine Gutschrift). Es lohnt sich also für Sie, wenn Sie weiterhin Energie sparen.

Die jährliche Anpassung dieser Preise errechnet sich aus der Preisgleitklausel, die in den Preisbedingungen festgelegt ist.