TüGas Ersatzversorgung (Gewerbe, ab 10.000 kWh)

Ersatzversorgung

Die Nettopreise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

Jahresverbrauch

(kWh)

Grundpreis brutto

(Euro/Jahr)

Arbeitspreis brutto

(Cent/kWh)

ab 10.000

60,00

12,19

Gültig ab: 01.01.2024
Laufzeit: keine
Kündigungsfrist: keine

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) regelt insbesondere die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur GasGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur GasGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage.

Wir sind für Sie da.