Das D-Ticket JugendBW Tübingen ist ein persönliches Jahres-Abo für Schüler, Auszubildende, FSJ'ler, Bufdis bis zum 27. Lebensjahr, das für zwölf aufeinander folgende Monate gültig ist. Es ist nicht übertragbar und gilt stets für die 2. Klasse.

Das D-Ticket JugendBW Tübingen gilt rund um die Uhr, sieben Tage die Woche im öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland (nicht Fernverkehr wie ICE, IC, EC, Fernbus) in der 2. Klasse.

Das D-Ticket JugendBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Das D-Ticket JugendBW kann immer über das naldo-Onlineportal auf Chipkarte oder als Handyticket beantragt werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Lieferzeiten (siehe FAQ/Häufige Fragen → "Wo und wie kann ich das Deutschlandticket kaufen?").

Ist die Chipkarte verloren gegangen, gibt es gegen eine Gebühr von € 10,00 eine Ersatzkarte. Und sollte sie doch mal vergessen werden, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt gegen Vorlage der Karte auf € 7,00 reduziert.

Während des Bestellvorgangs müssen die entsprechenden Alters- und Wohnsitz- sowie Schul- bzw. Ausbildungsnachweise und ggf. die KreisBonusCard Tübingen hochgeladen werden.

Das Abo gilt für mindestens 12 Monate. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich um jeweils weitere 12 Monate.

Die vergünstigten Tickets mit KreisBonusCard gelten für 12 Monate und müssen danach neu beantragt werden.

Das Abo endet regulär mit Ablauf des vollendeten 27. Lebensjahres.

Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der 12-Monatsfrist behalten wir uns eine Nachberechnung zuzüglich einer Gebühr von 2,00 € vor.

Wer zieht um?

Interaktiver Preisänderungsrechner

Rechnet automatisch bei jeder Eingabe.
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Faktoren (Y Gas / Z Pellets) /
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Für Vermieter: So melden Sie den Umzug von Mietern

Als Vermieter können Sie den Umzug Ihrer Mieter ganz einfach melden. Bitte verwenden Sie dafür unser Mieterwechsel-Formular.

Wichtig! Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Fristen. Stromverträge können jetzt nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Bei Gasverträgen ist das – Stand: Juni 2025 – weiterhin möglich.

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, wenn ein Mieterwechsel ansteht. So lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden.

Mieterwechsel steht an?

Fragen und Antworten für Vermieter

Teilen Sie uns den Wechsel Ihres Mieters ganz einfach online mit. Nutzen Sie dazu am besten unser Mieterwechsel-Formular

Damit erhalten wir alle Daten, die für die Bearbeitung wichtig sind:

  • Die Zählernummer sowie die Adresse der betreffenden Lieferstelle
  • Die neue Postanschrift der ausziehenden Person, für den Versand der Schlussrechnung
  • Das Datum der Schlüsselübergabe, gleichzeitig das Auszugsdatum
  • Optional: Den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe
  • Den Namen des neuen Mieters

Benötigen Sie Unterstützung? Dann rufen Sie uns gerne an.

Als Eigentümer sind Sie während des Leerstands Vertragspartner bei Ihrem Energielieferanten. Sie tragen in diesem Fall die Energiekosten und sollten sich daher vor der Schlüsselübergabe durch Ihren neuen Mieter bei Ihrem Anbieter melden. In Tübingen sind wir Ihr örtlicher Grundversorger, nutzen Sie dafür gern das Mieterwechsel-Formular.

Nein, normalerweise ist die An- und Abmeldung von Strom oder Gas die Aufgabe des Mieters.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Zähler aktuell auf Sie als Vermieter angemeldet ist – zum Beispiel während einer Leerstandsphase. In diesem Fall können Sie die Abmeldung selbst vornehmen. Erfolgt diese beim Grundversorger, werden Sie dabei in der Regel direkt nach dem neuen Mieter gefragt.

Wenn Sie bereits Kunde bei den Stadtwerken Tübingen sind, nutzen Sie einfach unser Umzugsformular. Sollten Sie noch nicht unser Kunde sein, schließen Sie einen für Sie passenden Strom-/Erdgasvertrag über unseren Tarifrechner bei uns ab