
Klimaschutz ist heute wichtiger denn je. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gestärkt.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BaWü
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Dieses Gesetz regelt die Einführung einer Nutzungspflicht für regenerative Energien bei der Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden. Ältere Gebäude müssen, wenn die Heizung saniert wird, ab 2010 einen Pflichtanteil von 10 % des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abdecken.
Dieses Gesetz kann erfüllt werden durch:
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Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BaWü
In Neubauten müssen seit 2009 20 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Dieses Gesetz kann erfüllt werden durch:
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Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
Wärme, die überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird, ist eine ersatzweise Erfüllung des EWärmeG und des EEWärmeG.
Bei Bezug von TüWärme sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Als Nachweis gelten folgende Formulare:
Die EnEV 2009 ist eine Verordnung, die zum 01.10.2009 novelliert wurde.
Dieses Gesetz regelt den Energiebedarf bei Neubauten und bei Sanierungen von älteren Gebäuden. Ziel ist es, den Energiebedarf um 30 % zu senken und von 1990 bis 2010 eine Reduktion von 25 % des CO2-Ausstoßes zu erreichen.
Die Anforderungen der EnEV 2009 können durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
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