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Gesetzeserfüllung



Klimaschutz ist heute wichtiger denn je. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gestärkt.

 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BaWü

Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)



Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BaWü



Dieses Gesetz regelt die Einführung einer Nutzungspflicht für regenerative Energien bei der Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden. Ältere Gebäude müssen, wenn die Heizung saniert wird, ab 2010 einen Pflichtanteil von 10 % des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abdecken. 

Dieses Gesetz kann erfüllt werden durch:

  • Bezug von Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Beimischung von Biogas oder Biomasse (Anteil von 10 %)
  • Installation von Solarkollektoren (0,04 m² pro m² Wohnfläche)


Informieren Sie sich hier:  

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BaWü



Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)



In Neubauten müssen seit 2009 20 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Dieses Gesetz kann erfüllt werden durch:

  • Bezug von Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Installation von Solarkollektoren (0,04 m² pro m² Wohnfläche)
  • Einbau einer Wärmepumpe

 

Informieren Sie sich hier: 

Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)

 

Wärme, die überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird, ist eine ersatzweise Erfüllung des EWärmeG und des EEWärmeG.

Bei Bezug von TüWärme sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Als Nachweis gelten folgende Formulare:

 

Ersatzweise Erfüllung EWärmeG BaWü


Ersatzweise Erfüllung EEWärmeG

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)



Die EnEV 2009 ist eine Verordnung, die zum 01.10.2009 novelliert wurde.
Dieses Gesetz regelt den Energiebedarf bei Neubauten und bei Sanierungen von älteren Gebäuden. Ziel ist es, den Energiebedarf um 30 % zu senken und von 1990 bis 2010 eine Reduktion von 25 % des CO2-Ausstoßes zu erreichen.

Die Anforderungen der EnEV 2009 können durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Dämmung der obersten Geschossdecken
  • Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
  • Verbesserte Isolierung des Wohngebäudes
  • Durch den Bezug von TüWärme können die erforderlichen Dämmstandards der EnEV reduziert werden

 

Näheres dazu erfahren Sie hier:

EnEV 2009

Ihre Ansprechpartner



Thomas Clauß

Andrea Schreiter

Nina Rühlig

Tel. 07071 / 157 - 455

waerme(at)swtue.de