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Häufige Fragen: Wärme



Technische Fragen



  1. Wo wird Wärme erzeugt?

    Wärme wird entweder in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder in Heizzentralen erzeugt.

  2. Wie funktioniert Wärme?

    Wasser wird bis auf 110°C erhitzt und mit einer Fließgeschwindigkeit von etwa einem Meter pro Sekunde durch gut isolierte Rohre zu den Hausanschlüssen geschickt. In der Fernwärmeübergabestation erwärmt das Wasser aus der Fernwärmeleitung über Kontaktflächen und -rohre das Wasser im Heizsystem des Hauses. Die Übergabestation arbeitet als Wärmetauscher: Dabei wird das Heizwasser bis auf etwa 60°C abgekühlt und fließt dann durch das zweite Rohr zurück zur Heizzentrale. Im Haus gibt es also einen eigenen geschlossenen Wasserkreislauf für die Heizung. Ihren Ansprechpartner zum Thema Wärme erreichen Sie unter Telefon 07071/157-455.

  3. Was bedeutet KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)?

    In einem Blockheizkraftwerk (BHKW) wird ein Motor mit Gas betrieben und treibt damit einen Elektrogenerator an. Dieser Elektrogenerator erzeugt Strom und Wärme, welche zu Heizzwecke genutzt wird. Somit hat das Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung einen Wirkungsgrad von über 90% in einem Prozess und dient damit dem Klimaschutz.

  4. Welche technischen Anschlussbedingungen müssen für TÜWärme erfüllt werden?

    Um einen störungsfreien Betrieb der Fernwärmeversorgung zu garantieren, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen und eine sichere und komfortable Raumheizung zu gewährleisten, müssen Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe in den Wohnungen gut aufeinander abgestimmt sein.
    Unabhängig vom Wärmeversorgungskonzept sollte man bei jedem Heizungssystem auf ein möglichst niedriges Temperaturniveau und auf gute Regelbarkeit achten.

    Weitere Informationen finden Sie hier!

Allgemeine Fragen



  1. Welche Vorteile bietet TÜWärme?

    Günstiger Preis:
    Betrachtet man alle Kosten für ein Heizsystem, dann ist die Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Tübingen oftmals preiswerter als eine Öl- oder Gasheizung.
    Umweltschonende Technik:
    Durch die Wärmeerzeugung mit Erdgas und die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung werden die Schadstoffemission reduziert.
    Komfort:
    Wir übernehmen, je nach Liefergrenze, für den Kunden die Wartung und Instandhaltung der Heizungstechnik.
    Geringer Platzbedarf:
    Bei der Nutzung von Fernwärme sparen Sie den Platz für die Heizungsanlage und die Lagerung des Brennstoffs.
    Optimaler Wirkungsgrad:
    Durch das Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung werden über 90% der eingesetzten Energie genutzt.
    Gesetzeserfüllung:
    Mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz werden die Anforderungen aus dem EWärmeG BaWü und EEWärmeG ersatzweise erfüllt. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

  2. Welche Förderprogramme gibt es?

    Für die Umstellung auf Fernwärme erhalten Sie eine Förderung von bis zu 1.000 Euro* von den Stadtwerken Tübingen. Dieser Betrag wird automatisch von den Investitionskosten für den Hausanschluss abgezogen. Wenn Sie Interesse an einer Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Tübingen haben, sprechen Sie uns einfach an.
       *Das Förderprogramm ist zeitlich befristet.

    Außerdem bieten wir folgende Förderprogramme an:

    Förderprogramm zur Sanierung der Fernwärmeübergabestation

    Förderprogramm Heizungspumpe

  3. Wieso ist TÜWärme so umweltschonend?

    • Durch den Wegfall vieler einzelner Heizungsanlagen erreicht man eine eindeutige Verbesserung der Luftqualität.
    • Durch moderne Anlagen und Umweltschutzstandards werden zusätzlich Schadstoffe reduziert.
    • Einsatz moderner Technologien bei der Rauchgasreinigung.
    • Möglichkeit zur zentralen Optimierung der Wärmeerzeugung.

Gesetzliche Fragen



  1. Was ist das EWärmeG?

    Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden Württemberg regelt die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Sanierung von Heizungssystemen. Seit 2010 wird im Gebäudebestand der Einsatz regenerativer Energien zu mindestens 10 % gefordert! Als gleichwertige Maßnahme wird der Anschluss an die Fernwärme akzeptiert, sofern diese überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird. Als TÜWärme-Kunde haben Sie aus dem EWärmeG keine weiteren Verpflichtungen.

  2. Was ist das EEWärmeG?

    Das EEWärmeG regelt den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im Neubau. Erneuerbare Energien im Sinne des EEWärmeG sind Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie sowie die aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse entnommene Wärme. Ziel hierbei ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 14 % zu erhöhen. Als gleichwertige Maßnahme wird der Anschluss an die Fernwärme akzeptiert, sofern diese überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird. Als TÜWärme-Kunde haben Sie aus dem EEWärmeG keine weiteren Verpflichtungen.

  3. Was ist die EnEV 2009?

    Die EnEV 2009 ist eine Verordnung, die zum 01.10.2009 novelliert wurde.
    Dieses Gesetz regelt den Energiebedarf bei Neubauten und bei Sanierungen von älteren Gebäuden. Ziel ist es, den Energiebedarf um 30 % zu senken und von 1990 bis 2010 eine Reduktion von 25 % des CO2 Ausstoßes zu erreichen. Durch den Bezug von TüWärme können die erforderlichen Dämmstandards der EnEV reduziert werden.