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Häufige Fragen: Strom



  1. Was muss ich beim Stromanbieterwechsel beachten?

    Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Bitte schicken Sie uns den unterschriebenen Vertrag mit der ausgefüllten Vollmacht zurück, wir erledigen dann alles Weitere für Sie. Wir übernehmen die Kündigung Ihres alten Stromvertrages und in der Vertragsbestätigung zeigen wir Ihnen an, ab welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.

  2. Benötige ich einen neuen Zähler beim Versorgerwechsel?

    Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.

  3. Werde ich vom Versorgerwechsel etwas mitbekommen?

    Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung nichts.

  4. Kann mir aufgrund des Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?

    Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.

  5. Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

    Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie uns an, Telefon 07071 / 157-450.

  6. Ich habe mich kürzlich für die Stromversorgung durch die swt entschieden und meinem vormaligen Energieversorger gekündigt. Nun habe ich von den swt ein Schreiben erhalten, dass ich die Zählerdaten mitteilen soll. Warum?

    Wir benötigen Ihre Zählerdaten, sowie Zählernummer und Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen, aufbauend auf diesen Daten, eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.

  7. Wer liest meinen Stromzähler ab?

    Im Tübinger Stadtgebiet kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Natürlich können Sie Ihren Zähler auch selbst ablesen und uns den Zählerstand über das Internet, per Mail, Telefon oder persönlich mitteilen. Die Kunden außerhalb Tübingens erhalten einmal jährlich ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.

  8. Wie kann ich Ökostrom beziehen?

    Sie bekommen unsere Ökostrom-Tarife energreen und bluegreen mit einem Aufschlag von 4 Cent bzw. 1 Cent netto pro Kilowattstunde auf jeden von Ihnen gewählten Tarif. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach ist eine monatliche Kündigung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  9. Wie setzen sich die Stromkosten zusammen?

    Dies zeigt Ihnen die Grafik auf unserer Seite zu den Strompreisen.

  10. Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

    Dieses Gesetz gilt seit dem 1. April 2000. Das EEG hat das Stormeinspeisungsgesetz abgelöst und hat das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch bis zum Jahre 2010 zu verdoppeln. Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse für die allgemeine Stormversorgung gewonnen wird.

  11. Gibt es eine Energieberatung?

    Wir verkaufen nicht nur Strom - wir helfen Ihnen auch, die Energie optimal einzusetzen. Unsere Energieberater Nina Rühlig und Hanno Brühl beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Energieberatung.

  12. Wie hoch ist der durchschnittliche Stromverbrauch je Haushalt?

    • Einzelpersonenhaushalt: ca. 1.400 kWh
    • Zweipersonenhaushalt: ca. 2.500 kWh
    • Dreipersonenhaushalt: ca. 3.200 kWh
    • Fünf oder mehr Personen: ca. 4.400 kWh

     
    Werte ohne Warmwassererzeugung mit Strom
     
    (Quelle: VDEW)

    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

  13. Wie verteilt sich der Stromverbrauch von Haushaltsgeräten und Beleuchtung in einem Durchschnittshaushalt?

    • Kühl- und Gefriergeräte: 29 %
    • Kochen, Trocknen, Bügeln: 19 %
    • Warmwasser, inkl. Wasch- und Geschirrspülmaschine: 17 %
    • Heizung: 15 %
    • Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, IT: 12 %
    • Licht: 8 %

     
    (Quelle: HEA)

  14. Lohnt sich eine Energiesparlampe (Kompakt-Leuchtstofflampe)?

    Seit einigen Jahren gibt es ein großes Angebot an energiesparenden Kompakt-Leuchtstofflampen auf dem Markt, die in normale Glühlampenfassungen (E27) passen. Kompakt-Leuchtstofflampen sind inzwischen auch mit Sockel E 14 (5 und 7 W) erhältlich, ihre Lichtausbeute ist im Mittel fünfmal so groß wie die einer normalen Glühlampe, d.h. eine 20-Watt-Leuchstofflampe hat dieselbe Beleuchtungsstärke wie eine 100 Watt-Glühbirne. Da sie eine bis zu zwölf mal längere Lebensdauer (12.000 h) als Glühlampen (1000 h) haben, können die höheren Anschaffungskosten bereits nach kurzer Zeit ausgeglichen werden.

  15. Wie kann ich „Stromfresser“ im Haushalt aufspüren?

    Mit einem Strommessgerät, das Sie bei unserer Energieberatung ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt.

  16. Wo kann ich defekte Straßenlampen melden?

    Bitte melden Sie defekte Straßenlampen per E-Mail an unseren Mitarbeiter Carsten Möltgen, carsten.moeltgen(at)swtue.de.
    Bitte teilen Sie uns mit, wo die defekte Leuchte steht und welche Nummer darauf steht, damit wir sie auch am Tag identifizieren können.

  17. Wie kann ich einen Zählerwechsel, eine Änderung oder Stilllegung beantragen?

    Bitte wenden Sie sich an einen eingetragenen Installateur. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählerein- und -ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.

  18. Wie kann ich einen Hausanschluss beantragen?

    Bei Neubauten erhalten Sie ein Angebot mit dem Baugesuch. Die Auftragsformulare müssen Sie nur an die Stadtwerke weiterleiten. Bei bestehenden Bauten wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Installateur, der die nötigen Anträge bei den Stadtwerken stellen kann.

  19. Was mache ich, wenn der Strom ausfällt?

    Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte
    unter 07071 / 157-111 an.

  20. Ich bin an TüStrom interessiert, was muss ich jetzt tun?

    Wenn Sie unseren TüStrom beziehen möchten, rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot und senden Ihnen dieses zu, wozu wir lediglich Ihren Jahresstromverbrauch in kWh benötigen.
    Gern können Sie vorab Informationsmaterial, z.B. über unser Online-Bestellformular anfordern.

  21. Wie kann ich mich anmelden?

    Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Formular. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand.
    Wir sind auch gerne persönlich für Sie da und beraten Sie montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung,
    Telefon: 07071/157-300.

  22. Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?

    Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
    Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.

  23. Was unterscheidet den Grundversorgungstarif vom Spartarif?

    Der Grundversorgungstarif hat eine unbegrenzte Laufzeit. Er kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Unser Spartarif hat eine Erstlaufzeit bis Ende des Kalenderjahres und verlängert sich jeweils um zwölf Monate. Er kann mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Bei Umzug ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 07071 / 157-300.

  24. Welcher Stromtarif ist für mich der richtige?

    Wir bieten verschiedene Tarifarten an. Welche die richtige für Sie ist, hängt von der bei Ihnen installierten Zählerart, Ihren persönlichen Verbrauchsgewohnheiten und der Jahresabnahmemenge ab. Sie werden automatisch nach dem Prinzip der Bestabrechnung eingestuft, d.h. in die für Sie günstigste Tarifstufe. Wir beraten Sie gerne unter Telefon: 07071/157-300.

  25. Wie hoch sind die Stromsteuer und die Abgaben für EEG und KWK-G ?

    Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dazu kommen die Abgabe nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von 2,047 Cent/kWh und die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von 0,130 Cent/kWh. (Stand: 2010)

  26. Wo befindet sich der Stromzähler?

    Ihren Stormzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

  27. Wer hilft bei Stromausfall?

    Der Netzbetreiber vor Ort, also im Stadtgebiet Tübingen die Stadtwerke Tübingen. Der Netzbetreiber erhält für die Netznutzung die so genannte Durchleitungsgebühr, die ihn verpflichtet, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten und Störungen sofort zu beheben.