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Grundversorgung



Allgemeine Bedingungen für die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom im Grundversorgungsverhältnis

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2391 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die StromGVV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ab.

Die StromGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die mit den Stadtwerken Tübingen GmbH seit dem 12. Juli 2005 neu abgeschlossen wurden. Für alle Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG, die bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die StromGVV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen ab dem 1. Mai 2007.

Die Stadtwerke Tübingen haben Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen. Sie gelten ab dem 1. Juni 2007 für Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 EnWG, die ab dem 12. Juli 2005 mit den Stadtwerken Tübingen abgeschlossen wurden. Für alle Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG, die bis zum 12.Juli 2005 abgeschlossenen wurden, gelten diese Ergänzenden Bedingungen ab dem 1. Mai 2007.

Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tübingen zur StromGVV können Sie sich hier als pdf herunterladen:


Den vollständigen Wortlaut der StromGVV können Sie hier nachlesen:

Sie erhalten die StromGVV sowie die ergänzenden Bedingungen außerdem kostenlos in unserem Kundencenter oder unter der Rufnummer: 07071 157-400.

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Tel. 07071 / 157-400
vertrieb(at)swtue.de
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