
Informationen zu den Ausschreibungen der zur Deckung von Netzverlusten benötigten Energie
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten und diskriminierungsfreien Verfahren.
Die Stadtwerke Tübingen GmbH nimmt gemäß der freiwilligen Selbstverpflichtung nach § 11 Abs. 2 ARegV im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg an einem verbindlichen Verfahren zur Beschaffung von Verlustenergie teil.
Deshalb hat sich die Stadtwerke Tübingen GmbH zur Deckung ihres Bedarfs an Verlustenergie für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden.
Nähere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und den Bedingungen zur Teilnahme an der Ausschreibung stehen Ihnen nachfolgend zum Download bereit:
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: regulierung(at)swtue.de