
Gültig ab 01. Januar 2012
Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Tübingen GmbH gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns vor.
Ergänzend zum EnWG werden mit nachstehenden Regelungen und Preisen auch die Anforderungen des "Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) sowie den § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung umgesetzt.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:
Bei der Belieferung von Lastprofilkunden (ohne ¼-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Bei der Belieferung von Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung sind folgende Angaben für die Bestimmung des Netznutzungsentgeltes erforderlich:
Die Preise für Messtellenbetrieb, Messdienstleistungen, und Abrechnung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Lieferungen an Endverbraucher erhöhen sich die arbeitsabhängigen Netznutzungsentgelte um die entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.1.1992, in der Fassung vom 22.07.1999, abzuführende Konzessionsabgabe.
Blindarbeit wird, wenn messtechnisch möglich, in Rechnung gestellt, soweit sie 50 % der Wirkarbeit übersteigt.
Die Preise sind freibleibend und als Nettopreise angegeben, zu denen die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige, die Netznutzung betreffende Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
Abweichungen von vereinbarten Lastprofilen, Bestellung von Reservestrom sowie Entgelte für unterjährige Netznutzungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation gesondert zu vereinbaren.
Hochlastzeitfenster 2012
Zur Ermittlung der erhelblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast sind die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfadens der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Tabelle 1 dargestellt.
| Tabelle 1 | ||||
| Entnahmeebene | Winter
Dez. - Feb. |
Frühling
Mrz. - Mai |
Sommer
Jun. - Aug. |
Herbst
Sep. - Nov. |
| Mittelspannung | 10:00 - 15:00
16:30 - 19:00 |
11:30 - 12:30 | entfällt | 10:00 - 14:00
17:00 - 19:00 |
| Umspannung
zur Niederspannung |
entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
| Niederspannung | 10:00 - 15:00
16:30 - 19:00 |
entfällt | entfällt | entfällt |
Hochlastzeitfenster für 2012 auf Basis der Lastgangdaten September 2010 bis August 2011
Samstage, Sonntage und in Baden-Württemberg geltende gesetzliche Feiertage sowie Brückentage und der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr gelten ganzjährig nicht als Hochlastzeit.
| Unsere Preise | |
| Preisblatt 1 | für Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mind. 2.500 Vollbenutzungsstunden/a |
| Preisblatt 2 | für Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von weniger als 2.500 Vollbenutzungsstunden/a |
| Preisblatt 3 | Bereitstellung von Blindarbeit |
| Preisblatt 4 | für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung |
| Preisblatt 5 | Messung und Abrechnung |
| Preisblatt 6 | Preise aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG neu) |
| Preisblatt 7 | Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV |
| Preisblatt 8 | Notstromentnahme gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom (AGB Anschluss Strom) |
| Speicherheizung/
Wärmepumpe |
nach dem Lastprofilprognoseverfahren für Kunden mit Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH |
Preisblatt Netzentgelte Strom 2011
(pdf, 48 kB)
Preisblatt Netzentgelte Strom 2010
(pdf, 114 kB)