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Angaben zum Stromnetz



Veröffentlichungspflicht nach EnWG/EEG



Am 13.07.05 wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt.

Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.

Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Informationen zum Netzbetrieb Strom zur Verfügung.

Die Stadtwerke Tübingen GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Dieses Angebot nutzen derzeit drei Vertriebsgesellschaften.

 

Mitteilung über den Grundversorger zum 01.01.2010 gemäß §36 Abs.2 EnWG



Bezeichnung des Konzessionsgebiets  

Name des festgelegten Grundversorgers

Universitätsstadt Tübingen:

Gemeinde Ammerbuch:

Gemeinde Dettenhausen:

Stadt Waldenbuch:

Stadtwerke Tübingen GmbH

EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH

EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH

EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH