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Angaben zum Stromnetz



Veröffentlichungspflicht nach EnWG/EEG



Am 13.07.05 wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt.

Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.

Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Informationen zum Netzbetrieb Strom zur Verfügung.

Die Stadtwerke Tübingen GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch.



Mitteilung über den Grundversorger zum 01.01.2010 gemäß §36 Abs.2 EnWG



Bezeichnung des Konzessionsgebiets  

Name des festgelegten Grundversorgers

Universitätsstadt Tübingen:

Gemeinde Ammerbuch:

Gemeinde Dettenhausen:

Stadt Waldenbuch:

Stadtwerke Tübingen GmbH

EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH

EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH

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