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Netzentgelte Strom / Gas



Preise und Regelungen für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes der Stadtwerke Tübingen GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013.

Strom



Allgemeine Informationen zu den Netzentgelten Strom

Gültig ab 01. Januar 2013

Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Tübingen GmbH gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns vor.
Ergänzend zum EnWG werden mit nachstehenden Regelungen und Preisen auch die Anforderungen des "Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG), des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung und des § 17f EnWG umgesetzt.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, etc.)
  • Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
  • Preise für Übertragungsverluste

Bei der Belieferung von Lastprofilkunden (ohne ¼-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Bei der Belieferung von Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung sind folgende Angaben für die Bestimmung des Netznutzungsentgeltes erforderlich:

  • Maximale Leistung eines Jahres (in kW)
  • Jahresarbeit in kWh/a
  • Ort und Spannungsebene (in kV) der Entnahmestelle
  • Jahresbenutzungsdauer (in h)

Die Preise für Messtellenbetrieb, Messdienstleistungen, und Abrechnung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Lieferungen an Endverbraucher erhöhen sich die arbeitsabhängigen Netznutzungsentgelte um die entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.1.1992, in der Fassung vom 22.07.1999, abzuführende Konzessionsabgabe.

Blindarbeit wird, wenn messtechnisch möglich, in Rechnung gestellt, soweit sie 50 % der Wirkarbeit übersteigt.

Die Preise sind freibleibend und als Nettopreise angegeben, zu denen die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige, die Netznutzung betreffende Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.

Abweichungen von vereinbarten Lastprofilen, Bestellung von Reservestrom sowie Entgelte für unterjährige Netznutzungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation gesondert zu vereinbaren.

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Atypische Netznutzung)

Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbetrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessenen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 % des veröffentlichten Netzentgelts betragen darf (Atypische Netznutzung).

Zur Ermittlung der erheblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast sind die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfadens der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Tabelle 1 (für 2012) bzw. Tabelle 2 (für 2013) dargestellt.

Tabelle 1 - 2012



Entnahmeebene Winter
Dez. - Feb.
Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Mittelspannung 10:00 - 15:00
16:30 - 19:00
11:30 - 12:30  entfällt 10:00 - 14:00
17:00 - 19:00
Umspannung
zur Niederspannung
entfällt entfällt entfällt entfällt
Niederspannung 10:00 - 15:00
16:30 - 19:00
entfällt entfällt entfällt

Hochlastzeitfenster für 2012 auf Basis der Lastgangdaten September 2010 bis August 2011

Tabelle 2 - 2013



Entnahmeebene Winter
Dez. - Feb.
Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Mittelspannung 10:00 - 19:00 entfällt entfällt 11:30 - 14:00
17:15 - 19:00
Umspannung
zur Niederspannung
entfällt entfällt entfällt entfällt
Niederspannung 17:30 - 19:00 entfällt entfällt 12:30 - 13:30
18:00 - 19:30

Hochlastzeitfenster für 2013 auf Basis der Lastgangdaten September 2011 bis August 2012

Samstage, Sonntage und in Baden-Württemberg geltende gesetzliche Feiertage sowie Brückentage und der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr gelten ganzjährig nicht als Hochlastzeit.

Unter Voraussetzung der Erfüllung der im § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV genannten Kriterien haben Letztverbraucher die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag zur Erstellung einer Vereinbarung zur Genehmigung eines individuellen Netzentgelts an die Stadtwerke Tübingen GmbH zu stellen. Dem Antrag muss eine ausführliche Beschreibung beigefügt werden, wie der Letztverbraucher sicherstellt, dass sein Bezugsverhalten vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der einzelnen Entnahmestellen abweicht.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bedarf der Genehmigung der Regulierungsbehörde.

 

Preisblatt 1 - Lastgangzählung, > 2.500 Vollbenutzungsstunden/a

Für Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a



Gültig ab 01. Januar 2013

Entnahmestelle Leistungspreis
€/kW/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
Mittelspannung
Umspannung zur Niederspannung
54,75
75,93
0,50
0,31
Niederspannung 56,82 1,51

Den Preisen sind die Kosten gemäß KWKG (Preisblatt 6), die § 19-Umlage (Preisblatt 7), die Offshore-Haftungsumlage (Preisblatt 8), die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Messung.
Im Standardfall sind die Spannungsebene der Entnahmestelle und die der Messung identisch. Bei Abweichungen davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch folgenden Aufschlag auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung entgolten werden.

Entnahmestelle Messung Aufschlag
Mittelspannung Niederspannung 0,10 Ct/kWh

Dem Aufschlag ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Preisblatt 2 - Lastgangzählung, < 2.500 Vollbenutzungsstunden/a

Für Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von weniger als 2.500 Vollbenutzungsstunden/a



Gültig ab 01. Januar 2013

Entnahmestelle Leistungspreis
€/kW/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
Mittelspannung
Umspannung zur Niederspannung
9,86
10,34
2,30
2,94
Niederspannung 10,30 3,37

Den Preisen sind die Kosten gemäß KWKG (Preisblatt 6), die § 19-Umlage (Preisblatt 7), die Offshore-Haftungsumlage (Preisblatt 8), die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Messung.
Im Standardfall sind die Spannungsebene der Entnahmestelle und die der Messung identisch. Bei Abweichungen davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch folgenden Aufschlag auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung entgolten werden.

Entnahmestelle Messung Aufschlag
Mittelspannung Niederspannung 0,10 Ct/kWh

Dem Aufschlag ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Preisblatt 3 - Bereitstellung von Blindarbeit

kapazitiv oder cos phi < 0,9 induktiv 1,28 Ct/kvarh

Preis zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Preisblatt 4 - Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung

Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung



Gültig ab 01. Januar 2013

1. Preise für Netznutzung



Entnahmestelle Arbeitspreis Ct/kWh Grundpreis €/a
Niederspannung 3,34 50,00
Speicherheizung 1,67  
Wärmepumpen 1,67  

Den Preisen sind die Kosten gemäß KWKG (Preisblatt 6), die § 19-Umlage (Preisblatt 7), die Offshore-Haftungsumlage (Preisblatt 8), die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Die Konzessionsabgabe gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1b) KAV beträgt in der

Universitätsstadt Tübingen 1,59 ct/kWh
Gemeinde Ammerbuch 1,32 ct/kWh
Gemeinde Dettenhausen 1,32 ct/kWh
Stadt Waldenbuch 1,32 ct/kWh

Die Stadtwerke Tübingen GmbH gewährt in den oben aufgeführten Konzessionsgebieten einen Kommunalrabatt gemäß § 3 KAV.

Die Schwachlastzeiten im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH, in denen die Konzessionsabgabe gemäß § 2  Abs. 2 Nr. 1a) KAV zur Anwendung kommt, sind: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

2. Abrechnung von Mehr-/Mindermengen



Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

  • Gemäß § 13 Abs. 3 der StromNZV vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
    Wie in Abschnitt 4 des unten stehenden Praxisleitfadens beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW (ehemals VDN) veröffentlichten Preise zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit macht der Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen GmbH Gebrauch. Die veröffentlichten Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreise (Quelle: www.eex.com/de) und normierter Lastprofile berechnet.

DIE SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise finden Sie hier:
https://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung


Diese Preise beinhalten lediglich die 'mehr' oder 'minder' gelieferten Energiemengen; die Netznutzung f ür diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet.

Praxisleitfaden zur Ermittlung von Mehr- und -Mindermengen (PDF 520 KB)

Preisblatt 5 - Messung und Abrechnung

Gültig ab 01. Januar 2013

A) Messung



a) Kunden mit Leistungsmessung (KmL)



Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungsbeispiele angesetzt:

Spannungsebene der Messung für Kunden mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb I je Messstelle €/a Messung II je Messstelle €/a gesamt I+II
Mittelspannungsnetz 601,32 350,00 951,32
Umspannung M/N 294,25 350,00 644,25
Niederspannungsnetz 294,25 350,00 644,25

 
Die Entgelte beinhalten die Zählerdatenerfassung auf 1/4-h-Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.

Zusätzliche Leistungen bei KmL gegen Aufpreis:

  • Aufschlag für ZFA über GSM-Modem = 15,00 €/Monat
  • Aufschlag pro manueller Auslesung vor Ort = 60,00 €/Monat
  • zusätzliche werktägliche Datenbereitstellung an eine weitere E-Mail-Adresse = 5,00 €/Monat
  • Zugang zum EDM-Webportal = 3,00 €/Monat
  • Eine durch den Netznutzer verursachte Störung der ZFA:
    Überprüfung der Lastgangzähler/GMU/DL und Modem =

    Störungspauschale 1 (während der Normalarbeitszeit): 55,00 €

    Störungspauschale 2 (außerhalb der Normalarbeitszeit und Samstag): 70,00 €

    Störungspauschale 3 (an Sonntagen und während der Nachtzeit): 78,00 €

    Störungspauschale 4 (an Feiertagen): 120,00 €

Den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

b) Kunden ohne Leistungsmessung (KoL)



Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungsbeispiele angesetzt:

Eintarifzähler Doppeltarifzähler Elektronischer
Zähler gemäß
21b EnWG
Messstellenbetrieb
€/a je Messstelle
10,00 19,86 22,36
Jährliche Messung
€/a
5,20 5,20 5,20
Halbjährliche Messung
€/a
10,40 10,40 10,40
Vierteljährl. Messung
€/a
20,80 20,80 20,80
Monatliche Messung
€/a
62,40 62,40 62,40

Zusätzliche Leistungen bei KoL gegen Aufpreis:

  • Entgelt für eine auf Wunsch des Lieferanten durchgeführte Zählerstandsermittlung außerhalb der turnusmäßigen Ablesung = 30,00 €
  • Messeinrichtung gemäß § 21 Abs. 3a und 3b EnWG

    • Montage eines elektronischen Zählers ohne Fernanbindung
      aktuelle Werte Verbrauch und Leistung durch manuelle Abfrage am Zähler über Taste)
      a) mit dem Turnuswechsel und in Neuanlagen: 0,00 € 
      b) ansonsten: 60,00 €
       
    • Auslesung des Lastgangs und Bereitstellung der Daten (ohne Aufbereitung): 60,00 €

Den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

B) Zähler-/Gerätewechsel



  • Zählerumbau SLP1) auf LGZ2): 295,00 €
  • Zählerumbau LGZ2) auf SLP1): 210,00 €
  • Erneuter Zählereinbau nach vorherigem Ausbau: 120,00 €
  • Wechsel SLP1) (z.B. Wechsel von 1- auf 2-Richtungszählungen): 70,00 €
  • Wechsel SLP1) ab dem zweiten Gerät innerhalb eines Gebäudes (je Gerätewechsel): 45,00 €
  • Wechsel SLP1) mit Ein- oder Ausbau des TSG3) (z.B. Eintarif- auf Zweitarifzähler): 90,00 €
  • Änderung Tarifschaltzeiten: 70,00 €
  • Wechsel des Modems ( z.B. von Funk- auf Festnetzmodem): 100,00 €
  • Wandlertausch Niederspannung: 220,00 €
  • Versetzung LGZ2)-Messung: 295,00 €

1) SLP: Jahresarbeitszähler, entspricht Wechsel- oder Drehstromzähler in Ein- oder Zweitarifausführung, sowie für eine oder zwei Energierichtungen

2) LGZ: Lastgangzähler, gilt für direkt messende, sowie für Wandlerzähler in Niederspannung

3) TSG: Tarifschaltgerät, entspricht Tonfrequenz- oder Funkrundsteuerung, Schaltuhren. Ausnahme stellt Elektroheizung mit gemeinsamer Messung dar.

Formular: Auftrag Zähler- /Gerätewechsel auf Kunden- oder Lieferantenwunsch

C) Abrechnung



¼-h-Lastgangmessung:

Entnahmestelle €/a
Mittelspannung 96,00
Umspannung zur Niederspannung 96,00
Niederspannung 96,00

Nicht leistungsgemessene Entnahmestellen in Niederspannung:




€/a
Jährliche Abrechnung 8,00
Halbjährliche Abrechnung 16,00
Vierteljährliche Abrechnung 32,00
Monatliche Abrechnung 96,00

Diese Preise gelten einheitlich für alle Zählertypen.


Zusätzliche Leistungen bei nicht leistungsgemessenen Entnahmestellen gegen Aufpreis:

  • Entgelt für eine auf Wunsch des Lieferanten veranlasste Abrechnung außerhalb der turnusmäßigen Abrechnung = 15,00 €

Den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Preisblatt 6 - Preise auf Grundlage des KWK-G

Preise auf Grund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWKG neu)



Kundengruppe/Verbrauchszone
gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Aufschlag
Ct/kWh
A - alle Kunden, Verbrauchszone <= 100 000 kWh/a 0,126
B - alle Kunden mit Ausnahme von C,
Verbrauchszone > 100 000 kWh/a
0,060
C - produzierendes Gewerbe mit
Stromkostenanteil > 4% am Umsatz,
Verbrauchszone > 100 000 kWh/a
0,025

Preise sind Bestandteil des Netznutungsentgelts für Letztverbraucher zzgl.
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Preisblatt 7 - Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte

Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV



Kundengruppe / Verbrauchszone Aufschlag
ct/kWh
A - alle Kunden,
Verbrauchszone <= 100.000 kWh/a
0,329
B - alle Kunden mit Ausnahme von C,
Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
0,050
C - produzierendes Gewerbe mit
Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz,
Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
0,025

Die Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl.
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Preisblatt 8 - Offshore-Haftungsumlage

Aufschläge aufgrund § 17 f Abs. 5 EnWG



Kundengruppe / Verbrauchszone Aufschlag
ct/kWh
A - alle Kunden,
Verbrauchszone <= 1.000.000 kWh/a
0,250
B - alle Kunden
Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
0,050
C - produzierendes Gewerbe mit
Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz,
Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
0,025

Die Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl.
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Preisblatt 9 - Notstromentnahme

Notstromentnahme gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom (AGB Anschluss Strom)



Entnahmestelle Grundpreis
€/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
Mittelspannung auf Anfrage
Umspannung zur Niederspannung auf Anfrage
Niederspannung 103,36 24,62

Den Preisen ist die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen.

Speicherheizung/ Wärmepumpe

Netznutzung nach dem Lastprofilprognoseverfahren für Kunden mit Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH



  
Kundenanlagen mit elektrischen Speicherheizungen und Wärmepumpenanlagen im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) können per Netznutzung nach dem vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Das Lastprognoseverfahren ist im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben.

Nachfolgend werden die gemäß dem Praxisleitfaden von jedem Netzbetreiber bereitzustellenden spezifischen Informationen und Festlegungen für das Netz der swt aufgeführt:

  • Die swt wenden für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpen-anlagen im Netzgebiet der swt ein gemeinsames temperatur-abhängiges Heizungsprofil mit einer Kurvenschar in 1°-Schritten an. Das temperaturabhängige Lastprofil für Speicherheizungen und das Lastprofil für Wärmepumpen stehen als Download in einer Excel-Datei zur Verfügung.
     
  • Die swt haben als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur die Messstelle der meteomedia GmbH in Tübingen (Messstellennummer 108290) festgelegt.
     
  • Die Istwerte der Tagesmittel-Temperaturen ab dem Jahr 2001 können bei Herrn Peter Hitzfelder (Tel: 07071 / 157187) erfragt werden.
     
  • Der Tagesmittelwert der Außentemperatur errechnet sich als arithmetrischer Mittelwert der 24 einzelnen Stundenwerte des betreffenden Tages.

Bei der Anmeldung von Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlagen und für die Prognose des Lastprofils für die Fahrplanmeldung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Als Bezugstemperatur für die Speicherheizungs- und Wärmepumpenlastprofile verwenden die swt +17°C.
     
  • Zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile wird die Tagesmitteltemperatur verwendet.
     
  • Das Lastprofilverfahren kann für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung am Niederspannungsnetz der swt ohne Beschränkung bezüglich Maximalleistung und Jahresarbeit angewendet werden. Auf Wärmepumpenanlagen treffen die üblichen Lastprofilanwendungsgrenzen (bis 100.000 KWh/a) zu.
     
  • Alternativ ist auf Wunsch des Lieferanten und/oder Kunden auch der Einbau eines Lastgangzählers möglich. Die Netznutzung erfolgt in diesem Fall analog zu Lastgangzählerkunden. Das Netznutzungsentgelt errechnet sich aus dem Leistungs- und Arbeitspreis.
     
  • Für Speicherheizungs- und Wärmepumpenanlagen, die mittels Lastprofilverfahren beliefert werden sollen, ist im GPKE-Datenaustauschformat im Feld "Zählverfahren" E02 (= Lastprofilkunde) anzugeben. Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind die von den swt vorgegebenen Werte maßgebend.
     
  • Die Begrenzungskonstante ist bei Speicherheizungsanlagen auf 0 und bei Wärmepumpenanlagen auf 1 gesetzt.
     
  • Bei Zweizähleranlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Speicherheizungsverbrauch bzw. Wärmepumpenverbrauch (zwei Zählpunkte) muss jeder Zählpunkt durch den Lieferanten getrennt angemeldet werden. Es sind somit verschiedene Lieferanten für Allgemeinverbrauch und für Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch möglich.
     
  • Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung (gemeinsame Erfassung des Allgemein- und Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauchs über einen Zähler) wird die NT-Arbeit als Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch und die HT-Arbeit als Allgemeinverbrauch angesetzt und die einschlägigen Lastprofile entsprechend skaliert. Einzähleranlagen werden durch den Lieferanten als eine Kundenanlage angemeldet und können nur von einem Lieferanten beliefert werden (ein Zählpunkt).
     
  • Bei Einzähleranlagen mit Eintarifzählung und gemischtem Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen- und Allgemeinverbrauch ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch möglich. Die Netznutzung ist nur zu den Konditionen entsprechend Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch möglich. Alternativ kann der Lieferant bei den swt einen kostenpflichtigen Umbau der Zähleinrichtung beauftragen.

Gas



Allgemeine Informationen zu den Netzentgelten Gas

Die nachfolgenden Preisblätter enthält die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene bis zum virtuellen Handelspunkt.

Netznutzungsentgelte Gas für 2011:
Preisblatt NNE Gas mit vorgelagertem Netz ab 01.01.2011

Gasnetzentgelt-Rechner 2011

Netznutzungsentgelte Gas für 2012:
Preisblatt NNE Gas mit vorgelagertem Netz ab 01.01.2012
Gasnetzentgelt-Rechner 2012

Netznutzungsentgelte Gas für 2013:
Preisblatt NNE Gas mit vorgelagertem Netz ab 01.01.2013
Gasnetzentgelt-Rechner 2013

Netzentgelte


Alle Preisblätter für Strom und Gas ab 2009 finden Sie im Downloadcenter.
(Sparte: Strom bzw. Gas, Thema: Netznutzung)