
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab.
Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in Niederdruck als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck.
Die Stadtwerke Tübingen haben Ergänzende Bedingungen zur NDAV erlassen.
Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tübingen zur NDAV können Sie sich hier als pdf herunterladen:
Den vollständigen Wortlaut der NDAV können Sie hier nachlesen:
Sie erhalten die NDAV sowie die ergänzenden Bedingungen außerdem kostenlos in unserem Kundencenter oder unter der Rufnummer: 07071 157-218.