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Messstellen



Der Gesetzgeber hat auf der Grundlage des § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der hierzu erlassenen Messzugangsverordnung (MessZV) die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Leistungen auf dem Gebiet des Zähler- und Messwesens auch von anderen Marktteilnehmern als dem Netzbetreiber erbracht werden können.

Auf Wunsch eines Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtung bzw. die einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messung und eine Weitergabe der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer durch den Dritten gewährleistet ist.

Um die Messdienstleistung und/oder den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) durchführen zu können, muss der Interessent einen Messrahmenvertrag und/oder einen Messstellenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. In diesen Verträgen sind die wesentlichen Bedingungen für den Messstellenbetrieb und die Durchführung der Messdienstleistung durch einen Dritten geregelt.

Die Muster-Rahmenverträge entsprechen den standardisierten Verträgen der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK6-09-034 bzw. BK7-09-001. Ergänzt werden die Verträge durch die ebenfalls zum Download bereitgestellten Anlagen. 

Hinweis:
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir lassen Ihnen zeitnah ein Vertragsangebot zukommen.

Ihre Ansprechpartner


Netzzugangsverträge

René Müller
Tel. 07071 / 157-2767
netznutzung(at)swtue.de

Dr. Ulrike Reiter
Tel. 07071 / 157-218
netznutzung(at)swtue.de


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