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Angaben zum Gasnetz



Veröffentlichungspflicht nach EnWG



Am 13.07.05 wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt.

Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.

Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Ihnen Informationen zum Netzbetrieb Gas zur Verfügung.

Die Stadtwerke Tübingen GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Dieses Angebot nutzen derzeit drei Vertriebsgesellschaften. 

 

Mitteilung über den Grundversorger gemäß §36 Abs.2 EnWG



 Hinweis: Die Grundversorger bleiben ab dem 01.01.2010 identisch. 

Bezeichnung des Konzessionsgebiets:

Universitätsstadt Tübingen

Name des festgestellten Grundversorgers:
(mit den meisten Haushaltskunden)

Stadtwerke Tübingen GmbH 

Bezeichnung des Konzessionsgebiets:

Gemeinde Ammerbuch

Name des festgestellten Grundversorgers:
(mit den meisten Haushaltskunden)

Stadtwerke Tübingen GmbH

Das Gasnetz der Stadtwerke Tübingen GmbH ist ab 01.10.2009 dem Marktgebiet NetConnect Germany zugeordnet.