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Infos für Bauherren



Energieeinsparverordnung



Mit der Energieeinsparverordnung wird das Niedrigenergiehaus, das bislang eher die Ausnahme war, zum Standard für Neubauten.

Seit 24.07.2007 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Die EnEV begrenzt den Jahres-Heizenergiebedarf, der unter anderem die Wärmeverluste des Heizsystems und die Aufwendungen für den Warmwasserbedarf mit einschließt. Die EnEV stellt nicht nur Anforderungen an den Wärmebedarf, sondern verknüpft Gebäude- und Anlagentechnik und eröffnet dadurch Spielräume, mit welchen Maßnahmen der geforderte Standard erreicht wird. Sie berücksichtigt bei der Ermittlung des Heizenergiebedarfs die Effizienz der Haustechnik ebenso wie die Verluste, die bei der Umwandlung von Primärenergie in Sekundärenergie entstehen.

Der Energiebedarf von Neubauten kann um 25 bis 30 Prozent gesenkt werden. Die geringen Mehrkosten beim Bau werden durch die Einsparungen beim Verbrauch schnell aufgefangen.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung gibt es auch Vorschriften für den Umbau von Altbauten. Bestimmte bauliche Standards sind vorgeschrieben, zum Beispiel für die Sanierung von Fassaden, wenn das Dach neu gedeckt oder Fenster ausgetauscht werden.

Daneben ist ein Energiebedarfsausweis für Gebäude vorgesehen, der den jährlichen Heizwärmebedarf, den Heizenergiebedarf und den Primärenergiebedarf angibt.

 

Energieausweis für Gebäude



Transparenz beim Hauskauf, Planungssicherheit bei der Mietwohnung oder die richtigen Argumente beim Immobilienverkauf: Die Einführung des Energieausweises für Wohngebäude hat verschiedene Gründe. Fakt ist, ab 1. Juli braucht nahezu jedes Wohngebäude, das nicht ausschließlich vom Eigentümer bewohnt wird, einen Energieausweis.  
 
Bis zum 1. Oktober 2008 hatte jeder Eigentümer die Wahl, welche Zahlen er seinem Energieausweis zugrunde legen möchte – den durchschnittlichen Verbrauch in der Vergangenheit, oder den ermittelten Bedarf aufgrund der Beschaffenheit einer Immobilie. Einfachste Ausführung ist der Energieausweis auf Basis des vergangenen Verbrauchs so genannter wärmeerzeugender Energien, also Erdgas, Fernwärme und Heizstrom. Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen müssen hierfür ermittelt werden. Wer langfristig plant und vorhat, sein Gebäude zu modernisieren, der sollte schon jetzt über einen Bedarfsausweis nachdenken. Hierbei werden sämtliche Energiekennwerte des Gebäudes schon im Vorfeld ermittelt. Optimale Grundlage für die Beratung durch den Fachmann. Der zeigt energetisch sinnvolle Möglichkeiten für die Gebäudesanierung auf. Einmal ausgestellt, sind beide Ausweise dann 10 Jahre gültig.  

Wer stellt den Energieausweis aus?
Zur Ausstellung berechtigt sind beispielsweise Architekten, Handwerksmeister aus den Bereichen Bauhandwerk, Installation oder Heizungsbau sowie Gebäudeenergieberater. Eine Liste von kompetenten Ansprechpartnern in der Umgebung erhalten Eigentümer bei den Stadtwerken Tübingen.

Ihre Ansprechpartner


 
Bei Fragen zum Hausan-
schluss:

Petra Vollmer
Tel. 07071 / 157-213 
hausanschluss(at)swtue.de 
 
Siegbert Braun
Tel. 07071 / 157-432
hausanschluss(at)swtue.de
 

Bei Fragen zur Energieein-
sparverordnung:

Sebastian Rudischer
Tel. 07071 / 157-477
sebastian.rudischer(at)swtue.de
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