
Manche Anfragen, die uns von Kunden erreichen, wiederholen sich regelmäßig.
Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt, damit Sie sich schnell und unkompliziert zu allen Themen rund um die Stadtwerke Tübingen informieren können.
Falls Sie Anregungen für Inhalte haben, würden wir diese natürlich gern berücksichtigen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail über unser Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!
Sie haben Fragen zu:
Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Bitte schicken Sie uns den unterschriebenen Vertrag mit der ausgefüllten Vollmacht zurück, wir erledigen dann alles Weitere für Sie. Wir übernehmen die Kündigung Ihres alten Stromvertrages und in der Vertragsbestätigung zeigen wir Ihnen an, ab welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.
Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.
Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung nichts.
Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.
Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie uns an, Telefon 07071 157-300.
Wir benötigen Ihre Zählerdaten, sowie Zählernummer und Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen, aufbauend auf diesen Daten, eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.
Im Tübinger Stadtgebiet kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Natürlich können Sie Ihren Zähler auch selbst ablesen und uns den Zählerstand über das Internet, per Mail, Telefon oder persönlich mitteilen. Die Kunden außerhalb Tübingens erhalten einmal jährlich ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.
Sie bekommen unsere Ökostrom-Tarife energreen und bluegreen mit einem Aufschlag von 4 Cent bzw. 1 Cent netto pro Kilowattstunde auf jeden von Ihnen gewählten Tarif. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach ist eine monatliche Kündigung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Dies zeigt Ihnen die Grafik auf unserer Seite zu den Strompreisen.
Dieses Gesetz gilt seit dem 1. April 2000. Das EEG hat das Stormeinspeisungsgesetz abgelöst und hat das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch bis zum Jahre 2010 zu verdoppeln. Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse für die allgemeine Stormversorgung gewonnen wird.
Wir verkaufen nicht nur Strom - wir helfen Ihnen auch, die Energie optimal einzusetzen. Unsere Energieberater Nina Rühlig und Thomas Clauß beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin bei uns im Haus. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Energieberatung.
Werte ohne Warmwassererzeugung mit Strom
(Quelle: VDEW)
Weitere Informationen finden Sie hier.
(Quelle: HEA)
Seit einigen Jahren gibt es ein großes Angebot an energiesparenden Kompakt-Leuchtstofflampen auf dem Markt, die in normale Glühlampenfassungen (E27) passen. Kompakt-Leuchtstofflampen sind inzwischen auch mit Sockel E 14 (5 und 7 W) erhältlich, ihre Lichtausbeute ist im Mittel fünfmal so groß wie die einer normalen Glühlampe, d.h. eine 20-Watt-Leuchstofflampe hat dieselbe Beleuchtungsstärke wie eine 100 Watt-Glühbirne. Da sie eine bis zu zwölf mal längere Lebensdauer (12.000 h) als Glühlampen (1000 h) haben, können die höheren Anschaffungskosten bereits nach kurzer Zeit ausgeglichen werden.
Mit einem Strommessgerät, das Sie bei unserer Energieberatung ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt.
Bitte melden Sie defekte Straßenlampen telefonisch unter 07071 157-110 und teilen Sie uns für die Identifikation der defekten Lampe bei Tag deren Standort sowie Nummer mit.
Bitte wenden Sie sich an einen eingetragenen Installateur. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählerein- und -ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.
Außerhalb des Turnuswechsels ist ein Zählertausch nicht vorgesehen. Auf Kundenauftrag tauschen wir Zähler. Der Wechsel ist kostenpflichtig. Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Bei Neubauten erhalten Sie ein Angebot mit dem Baugesuch. Die Auftragsformulare müssen Sie nur an die Stadtwerke weiterleiten. Bei bestehenden Bauten wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Installateur, der die nötigen Anträge bei den Stadtwerken stellen kann.
Alle Informationen zum Hausanschluss erhalten Sie hier.
Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte
unter 07071 / 157-111 an.
Wenn Sie unseren TüStrom beziehen möchten, rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot und senden Ihnen dieses zu, wozu wir lediglich Ihren Jahresstromverbrauch in kWh benötigen.
Gern können Sie vorab Informationsmaterial, z.B. über unser Online-Bestellformular anfordern.
Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Formular. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand.
Wir sind auch gerne persönlich für Sie da und beraten Sie montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung,
Telefon: 07071/157-300.
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.
Der Grundversorgungstarif hat eine unbegrenzte Laufzeit. Er kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Unser Spartarif hat eine Erstlaufzeit bis Ende des Kalenderjahres und verlängert sich jeweils um zwölf Monate. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei Umzug ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 07071 / 157-300.
Wir bieten verschiedene Tarifarten an. Welche die richtige für Sie ist, hängt von der bei Ihnen installierten Zählerart, Ihren persönlichen Verbrauchsgewohnheiten und der Jahresabnahmemenge ab. Sie werden automatisch nach dem Prinzip der Bestabrechnung eingestuft, d.h. in die für Sie günstigste Tarifstufe. Wir beraten Sie gerne unter Telefon: 07071/157-300.
Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dazu kommen die Abgabe nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von 3,592 Cent/kWh (netto) und die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von 0,002 Cent/kWh (netto). Stand: 2012
Ihren Stormzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Der Netzbetreiber vor Ort, also im Stadtgebiet Tübingen die Stadtwerke Tübingen. Der Netzbetreiber erhält für die Netznutzung die so genannte Durchleitungsgebühr, die ihn verpflichtet, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten und Störungen sofort zu beheben.
Eine Erdgasheizung spart Platz und ermöglicht durch modernste Technik einen sehr sparsamen Betrieb. Außerdem müssen Sie nicht mehr Heizöl im Voraus zu schwankenden Preisen einkaufen. Die Stadtwerke Tübingen fördern die Umstellung auf eine Erdgasheizung.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Nicht in Panik geraten! Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Telefon, erzeugen Sie keine Funken. Öffnen Sie die Fenster und drehen den Gashahn zu. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner (klopfen, nicht klingeln!). Bitte rufen Sie uns (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung) unter Telefon 07071 / 157-112 an. Wir informieren umgehend den Störungsdienst.
In unserer Kundenberatung erhalten Sie Rubbelkarten mit Duftproben unseres Erdgases.
Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Keine Dauerlüftung eines Raumes durch ein gekipptes Fenster! So lüften Sie richtig: Heizkörperventile schließen, Fenster weit öffnen, kurz frische Luft einströmen lassen, Fenster wieder schließen. Ein Grad Celsius Temperatur mehr im Raum bedeutet ca. 6% mehr Energieverbrauch im Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Energieberatung unter Telefon 07071 / 157-177 oder -4458.
Wer mit Erdgas kocht, spart Energie. Der auf Primärenergie bezogene Wirkungsgradvergleich verschiedener Herde zeigt, dass ein Gasherd hinsichtlich der Energieausnutzung jedem anderen Herd überlegen ist. Wird Erdgas bereits im Haushalt genutzt, ist der Kauf eines Erdgasherdes auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstig. Die Preisdifferenz bei der Anschaffung eines Erdgasherdes im Vergleich zum leistungsgleichen Elektroherd ist unwesentlich und wird innerhalb weniger Jahre ausgeglichen.
Informationen rund um Erdgasfahrzeuge erhalten Sie bei uns unter Telefon 07071/157-477. Wir geben Ihnen Auskunft über Zuschüsse und Finanzierung, Technik und vieles mehr. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.
Nähere Informationen finden Sie auch hier.
Schäden am Stadtnetz werden von den Stadtwerken behoben. Schäden im Bereich der Hausinstallation trägt der Hausbesitzer.
Wärme wird entweder in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder in Heizzentralen erzeugt.
Wasser wird bis auf 110°C erhitzt und mit einer Fließgeschwindigkeit von etwa einem Meter pro Sekunde durch gut isolierte Rohre zu den Hausanschlüssen geschickt. In der Fernwärmeübergabestation erwärmt das Wasser aus der Fernwärmeleitung über Kontaktflächen und -rohre das Wasser im Heizsystem des Hauses. Die Übergabestation arbeitet als Wärmetauscher: Dabei wird das Heizwasser bis auf etwa 60°C abgekühlt und fließt dann durch das zweite Rohr zurück zur Heizzentrale. Im Haus gibt es also einen eigenen geschlossenen Wasserkreislauf für die Heizung. Ihren Ansprechpartner zum Thema Wärme erreichen Sie unter Telefon 07071/157-455.
In einem Blockheizkraftwerk (BHKW) wird ein Motor mit Gas betrieben und treibt damit einen Elektrogenerator an. Dieser Elektrogenerator erzeugt Strom und Wärme, welche zu Heizzwecke genutzt wird. Somit hat das Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung einen Wirkungsgrad von über 90% in einem Prozess und dient damit dem Klimaschutz.
Um einen störungsfreien Betrieb der Fernwärmeversorgung zu garantieren, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen und eine sichere und komfortable Raumheizung zu gewährleisten, müssen Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe in den Wohnungen gut aufeinander abgestimmt sein.
Unabhängig vom Wärmeversorgungskonzept sollte man bei jedem Heizungssystem auf ein möglichst niedriges Temperaturniveau und auf gute Regelbarkeit achten.
Günstiger Preis:
Betrachtet man alle Kosten für ein Heizsystem, dann ist die Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Tübingen oftmals preiswerter als eine Öl- oder Gasheizung.
Umweltschonende Technik:
Durch die Wärmeerzeugung mit Erdgas und die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung werden die Schadstoffemission reduziert.
Komfort:
Wir übernehmen, je nach Liefergrenze, für den Kunden die Wartung und Instandhaltung der Heizungstechnik.
Geringer Platzbedarf:
Bei der Nutzung von Fernwärme sparen Sie den Platz für die Heizungsanlage und die Lagerung des Brennstoffs.
Optimaler Wirkungsgrad:
Durch das Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung werden über 90% der eingesetzten Energie genutzt.
Gesetzeserfüllung:
Mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz werden die Anforderungen aus dem EWärmeG BaWü und EEWärmeG ersatzweise erfüllt. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Für die Umstellung auf Fernwärme erhalten Sie eine Förderung von bis zu 1.000 Euro* von den Stadtwerken Tübingen. Dieser Betrag wird automatisch von den Investitionskosten für den Hausanschluss abgezogen. Wenn Sie Interesse an einer Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Tübingen haben, sprechen Sie uns einfach an.
*Das Förderprogramm ist zeitlich befristet.
Außerdem bieten wir folgende Förderprogramme an:
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden Württemberg regelt die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Sanierung von Heizungssystemen. Seit 2010 wird im Gebäudebestand der Einsatz regenerativer Energien zu mindestens 10 % gefordert! Als gleichwertige Maßnahme wird der Anschluss an die Fernwärme akzeptiert, sofern diese überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird. Als TÜWärme-Kunde haben Sie aus dem EWärmeG keine weiteren Verpflichtungen.
Das EEWärmeG regelt den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im Neubau. Erneuerbare Energien im Sinne des EEWärmeG sind Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie sowie die aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse entnommene Wärme. Ziel hierbei ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 14 % zu erhöhen. Als gleichwertige Maßnahme wird der Anschluss an die Fernwärme akzeptiert, sofern diese überwiegend in KWK-Anlagen erzeugt wird. Als TÜWärme-Kunde haben Sie aus dem EEWärmeG keine weiteren Verpflichtungen.
Die EnEV 2009 ist eine Verordnung, die zum 01.10.2009 novelliert wurde.
Dieses Gesetz regelt den Energiebedarf bei Neubauten und bei Sanierungen von älteren Gebäuden. Ziel ist es, den Energiebedarf um 30 % zu senken und von 1990 bis 2010 eine Reduktion von 25 % des CO2 Ausstoßes zu erreichen. Durch den Bezug von TüWärme können die erforderlichen Dämmstandards der EnEV reduziert werden.
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Tübingen liegt im mittleren Härtebereich bei etwa 14° deutscher Härte (dH). Der Härtegrad ist ein Maß für den Kalkgehalt des Wassers. 1° dH entspricht 0,1783 mmol Calciumcarbonat je Liter Trinkwasser. Hier können Sie den Mineralstoffgehalt und weitere Werte des Tübinger Trinkwassers einsehen.
Die Stadtwerke Tübingen fördern Eigenwasser in ihren Wasserschutzgebieten. Ein großer Teil des Tübinger Wasserbedarfs wird aber über Versorgungsnetze aus dem Bodensee abgedeckt. Die Stadtwerke mischen das eigene Wasser mit dem Bodenseewasser und erhalten dann wesentlich kalkärmeres Wasser mit einer Härte von 14 Grad.
Das Wasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Tübingen ist nicht einheitlich gleich. Es gibt Bereiche, die mit einer Mischung aus Eigenwasser und Bodenseewasser versorgt werden. Teilweise werden Gebiete mit Bodenseewasser oder Wasser der Ammertal-Schönbuch-Gruppe versorgt.
Hier kommen Sie zur Karte der Tübinger Wasserzonen.
Bitte informieren Sie uns umgehend unter 07071 / 157-111. Die Stadtwerke Tübingen sind für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur ist der Hauseigentümer verantwortlich, der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.
Die Gebühren werden von der Stadt Tübingen festgesetzt. Die aktuelle Höhe erfahren Sie bei den Tarifen. Die Stadtwerke Tübingen ziehen die Abwassergebühren im Auftrag der Entsorgungsbetriebe der Stadt Tübingen ein.
In den Trocknungsgeräten befindet sich ein eigener Verbrauchszähler. Nach Ende der Maßnahme teilt Ihnen der entsprechende Handwerker den Stromverbrauch mit, damit Sie sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen können. Wenn Sie uns ebenfalls diesen Sonderverbrauch mitteilen, können wir diesen bei der Berechnung der neuen Abschläge für das Folgejahr berücksichtigen, indem wir die Monatsbeiträge nicht erhöhen.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch lag in Tübingen im Jahr 2012 bei ca. 120 Litern pro Einwohner und Tag. Etwa die Hälfte hiervon wird als warmes Wasser verbraucht. Der Energieanteil der Wassererwärmung liegt bei 15 bis 20 % des Energieverbrauchs eines Vier-Personen-Haushaltes.
Der Wasserdruck im Tübinger Stadtgebiet ist nicht einheitlich. Je nach Lage Ihrer Wohnung in der Versorgungszone ergibt sich der Wasserdruck an Ihren Abnahmestellen.
In den eigenen Gewinnungsanlagen Gehrnfeld und Unteres Neckartal wird eine Sicherheitschlorung mit einem Konzentrationsbereich nach der Aufbereitung von 0,1 mg Cl2 pro Liter durchgeführt. Die Chlorung dient dazu, das Verkeimungsrisiko des Trinkwassers auf dem Verteilungsweg zu minimieren. Zulässig nach Trinkwasserverordnung sind 0,3 mg Cl2 pro Liter.
Im Allgemeinen nicht. Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne und ist im Trinkwasser in gesundheitszuträglichen Mengen enthalten. Tübinger Wasser kann man unbesorgt trinken. Auch Babynahrung kann damit bedenkenlos zubereitet werden.
Für spezielle Einsatzzwecke, wie z.B. in Aquarien für besondere Fischarten oder zur Bewässerung kalkempfindlicher Pflanzen, ist jedoch eine Enthärtung notwendig.
Tübinger Wasser ist für die Zubereitung von Babynahrung ohne Einschränkung geeignet. Lediglich das Standwasser im Endbereich der Installation (Küchenschwenkhahn etc.) sollte einen Moment ablaufen. So benützen Sie immer frisches Wasser. Abkochen ist nicht notwendig.
In der Gebrauchsanleitung finden Sie in der Regel eine Tabelle, in der für den Wasserwert die notwendige Einstellung ausgelesen werden kann. Dabei werden meist drei mögliche Maßeinheiten zugrunde gelegt: °dH (deutsche Härtegrade); mmol/l oder der Härtebereich gemäß Waschmittelgesetz. Dabei entsprechen 14,0° dH dem Härtebereich 2.
Tritt Wasser aus dem Boden aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte melden Sie die Beobachtung an unsere Leitwarte unter Telefon 07071 / 157-111.
Bitte melden Sie den Schaden unserer Leitwarte. Sie ist rund um die Uhr besetzt, Telefon 07071 / 157-111.
Rohrbrüche im Wassernetz erzeugen ein Rauschen an der Fehlerstelle. Melden Sie uns Wasserrauschen an Ihrer Hauptleitung, das Sie nicht zuordnen können unter Telefon 07071 / 157-111.
Geschenkgutscheine für Saison- oder Jahreskarten der Tübinger Bäder erhalten Sie bei der Bäderverwaltung der Stadtwerke in der Eisenhutstraße 6.
Einfach anrufen unter Tel. 07071 157-238.
Für die Ausstellung einer Saison- oder Jahreskarte benötigen wir jeweils ein Passbild. Bitte bringen Sie zur Bezahlung Bargeld mit, Kartenzahlung ist leider nicht möglich.
Die Karten erhalten Sie in unseren Bädern (falls der Schalter nicht besetzt ist, einfach die Personalruftaste am Kassenautomat drücken) oder bei den Stadtwerken in der Eisenhutstraße 6, Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Die Saisonkarte gilt immer von Saisonbeginn (ca. Anfang Mai) bis Saisonende (ca. Mitte September).
Im Hallenbad Nord sind der Freitag und Samstag Warmbadetage, im Uhlandbad Dienstag und Samstag.
Die Wassertemperatur beträgt im Freibad 22°C - 24°C, in den Hallenbädern 26°C, an Warmbadetagen 30°C.
An Tagen mit normalem Öffentlichkeitsbetrieb können Sie die Saunakarte auch im Hallenbad Nord für die Schwimmhalle nutzen.
In den Parkhäusern Metropol, Stadtgraben und König: 2 m
Im Französischen Viertel und im Lorettoviertel:
vollautomatischer Bereich max. 1,90 m
konventioneller Bereich max. 2,35 m
Unsere Parkhäuser sind rund um die Uhr geöffnet. Bei Notfällen ist unser Personal 24 Stunden für Sie erreichbar.
Mietverträge für Dauerstellplätze in unseren Parkhäusern können bei der Parkhausverwaltung in der Eisenhutstraße 6, unter der Telefonnummer 07071 157-221, angefordert werden. Die Parkhausverwaltung hilft Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Abrechnung Ihres Mietvertrags weiter.
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei den SWT in der Regel elf) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.
Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.
Am einfachsten ist es, die Beiträge durch das Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich eine Einzugsermächtigung, die Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer Bankverbindung und Unterschrift.
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Stadtgebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.
Bei Änderungen der Preise/Tarife oder Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie unsere Kasse beim Kundenempfang, Eisenhutstraße 6.
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.
Natürlich. Melden Sie sich bei uns unter Telefon 07071 / 157-300 und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, rufen Sie uns bitte an unter Telefon 07071 / 157-300 und teilen Sie uns Ihren jetzigen Stand mit.
Bei einem Umzug benötigen wir folgende Angaben: Ihre Vertragskonto-Nummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Bankverbindung, Ihre neue Adresse, den Nachmieter oder Wohnungseigentümer. Dazu können Sie auch das Formular in unserem Internetauftritt benutzen. Die Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Ihrer Bankdaten benötigen wir allerdings in Schriftform mit einer gültigen Unterschrift.
Rufen Sie uns unter 07071 / 157-300 an oder besuchen Sie unsere Kundenberatung in der Eisenhutstraße 6.
Den Grundversorgungstarif können Sie jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Unser Spartarif kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden.
Sie wohnen nicht im direkten Versorgungsnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. der EnBW), dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit den Stadtwerken Tübingen ab.
Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert ab. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin nur von uns.
Um Ihr neu gebautes Haus an unser Versorgungsnetz für Strom, Gas, Wasser oder Wärme anschließen zu können, benötigen Sie jeweils eine Hausanschlussleitung. Nachdem Ihr Baugesuch bei uns eingegangen ist (erfolgt automatisch durch das Baurechtsamt), senden wir Ihnen ein Angebot über die Hausanschlussmöglichkeiten zu. Entscheiden Sie sich für eine der Varianten und schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag zurück. Je nach Baufortschritt kommen wir auf Anfrage wieder auf Sie zu, um mit Ihnen die Details wie Anschlussort oder Installationstermin zu besprechen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Telefon 07071 / 157-432 oder -213.
Der BKZ beinhaltet die anteiligen Erschließungskosten, die für die Erschließung eines Baugebiets mit Versorgungsleitungen zu entrichten sind. Der Baukostenzuschuss ist der Netzkostenbeitrag, den der Kunde für das von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte Netz bezahlen muss. 50 % der gesamten Erschließungskosten werden auf das gesamte Baugebiet umgelegt und somit auf jeden einzelnen Bauherren. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 07071 / 157-213 oder -432.
Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.
Gemäß ihren AGB hat sich die Stadtwerke Tübingen GmbH verpflichtet, Verbraucherbeschwerden, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Wenn Sie Verbraucherbeschwerden vorbringen möchten, richten Sie diese bitte an: Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Tel. 07071 157-0, beschwerde(at)swtue.de.
Als Kunde sind Sie außerdem dazu berechtigt, die sogenannte "Schlichtungsstelle" anzurufen. Allerdings ist ein solcher Antrag erst dann zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen nachgekommen ist.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Tel. 030 2757240-0, Mo. bis Fr. 10 bis 16 Uhr, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo-Fr 9-15 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.