
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2396 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die GasGVV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab.
Die GasGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die mit den Stadtwerken Tübingen GmbH seit dem 12. Juli 2005 neu abgeschlossen wurden. Für alle Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG, die bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die GasGVV anstelle der AVGasV als Allgemeine Bedingungen ab dem 1. Mai 2007.
Die Stadtwerke Tübingen haben Ergänzende Bedingungen zur GasGVV erlassen. Sie gelten ab dem 1. Juni 2007 für Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 EnWG, die ab dem 12. Juli 2005 mit den Stadtwerken Tübingen GmbH abgeschlossen wurden. Für alle Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG, die bis zum 12.Juli 2005 abgeschlossenen wurden, gelten diese ergänzenden Bedingungen ab dem 1. Mai 2007.
Die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tübingen zur GasGVV können Sie sich hier als pdf herunterladen:
Den vollständigen Wortlaut der GasGVV können Sie hier nachlesen:
Sie erhalten die GasGVV sowie die ergänzenden Bedingungen außerdem kostenlos in unserem Kundencenter oder unter der Rufnummer: 07071 157-400.